FAQ

[Allgemeine Fragen und Verschiedenes]

In welchem Abschnitt des SICP-Portals muss ich den Wert für den Pflichtanteil von einem Fünftel eingeben?

Art. 120 Absatz 9 des GvD 36/2023 gibt den Vergabestellen die Möglichkeit, vom Auftragnehmer die Ausführung der Leistungen zu den ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Bedingungen zu verlangen, die um „bis zu einem Fünftel des Vertragswertes“ erhöht oder verringert werden können, sofern diese Möglichkeit in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen ist.

Der ANAC-Standardaufruf Nr. 1/2023 fügt in Punkt 3.3 in Tabelle 3 unter den Positionen, die den geschätzten Gesamtwert ausmachen, den „maximalen Betrag des Fünftels der Verpflichtung“ ein.

 

Es ist zu beachten, dass im SICP-Portal im Abschnitt „Lose“ - „Allgemeine Informationen“, wenn das Feld „Wiederholungen und Erneuerungen“ ausgefüllt wird, auch wenn der Pflichtanteil von einem Fünftel vorgesehen ist (das, wie erinnert wird, zu den Optionen und Erneuerungen für die Berechnung des geschätzten Auftragswertes zählt), dennoch „nein“ angekreuzt werden muss.

 

Der Pflichtanteil von einem Fünftel und der entsprechende Betrag sind nur im Abschnitt „Lose“ - „Aufbau“ einzugeben, wenn das Feld „Wirtschaftliche Anfragen“ ausgefüllt und der Wert des Pflichtanteils von einem Fünftel in „Eventuelle Optionen/Wiederholungen“ eingetragen wird.

 

Außerdem gibt es im Modul „CIG generieren“ im Abschnitt Daten Lose das Feld „Beinhaltet der Auftrag Wiederholungen und ergänzende Lieferungen?“.

•             Wenn der Benutzer „JA“ antwortet, ist das Feld „Verbundener CIG“ obligatorisch.

•             Wenn der Benutzer „NEIN“ antwortet, ist das Feld „Verbundener CIG“ nicht obligatorisch.

Wir bitten daher die Benutzer, auf die Frage „Beinhaltet der Auftrag Wiederholungen und ergänzende Lieferungen?“ mit „NEIN“ zu antworten, da sonst das Feld „Verknüpftes CIG“ obligatorisch wird.

Datum: 6.9.2024
[Allgemeine Fragen und Verschiedenes]

Perché è necessario acquisire un CIG per gli affidamenti in-house?

Si ricorda che il CIG è un codice alfanumerico che consente:

-        l’identificazione univoca di una procedura di affidamento ed il suo monitoraggio, garantendo pubblicità e trasparenza;

-        la tracciabilità dei flussi finanziari collegati ad affidamenti di lavori, servizi o forniture, indipendentemente dalla procedura di scelta del contraente adottata e dall’importo dell’affidamento stesso;

-        l’adempimento degli obblighi contributivi.

Come chiarito nella determinazione n. 4/2011, aggiornata da ultimo con delibera n. 585 del 19 dicembre 2023, gli affidamenti in-house non sono sottoposti agli obblighi di tracciabilità dei flussi finanziari. Restano però valide le ulteriori due cause per l’acquisizione del CIG.

Datum: 8.3.2024
[Überwachungsbehörde und Informationspflichten]

Devono essere comunicati i dati sugli affidamenti in-house?

Sì. Si ricorda, infatti, che l’art. 23, comma 5, del Codice prevede: «5. Con proprio provvedimento l’ANAC individua le informazioni che le stazioni appaltanti e gli enti concedenti sono tenuti a trasmettere alla Banca dati nazionale dei contratti pubblici attraverso le piattaforme telematiche di cui all’articolo 25. Gli obblighi informativi di cui al primo periodo riguardano anche gli affidamenti diretti a società in house di cui all’articolo 7, comma 2.»

Datum: 8.3.2024
[Qualifizierung der Vergabestellen und EPV]

Entgegen der Mitteilung Nr. 1 vom 10.01.2024 verschwindet die Anfrage auch nach Bestätigung der Verfügbarkeit einer zertifizierten Plattform nicht. Wie soll man vorgehen?

Die Funktionsweise des ANAC-Portals wurde abgeändert; Im entsprechenden Abschnitt verschwindet nach Einreichen der Erklärung der Anfragebereich und das Datum der Aktualisierung hingegen scheint auf.
Sofern das Aktualisierungsdatum im Jahr 2024 liegt, ist die Erklärung korrekt und die Vergabestelle wird die Qualifizierung auch nach dem 31.01.2024 beibehalten.
Die neuen Qualifizierungsanfragen, welche im ANAC-Portal eingetragen werden, sehen bereits eine Erklärung vor; es gibt keine Einreichfrist der Anfragen.

 

Datum: 25.1.2024
[Qualifizierung der Vergabestellen und EPV]

Welche Vergabestellen müssen die Verfügbarkeit einer telematischen Plattform für Vergaben erklären?

ANAC, hat bezüglich der Erklärung zu den zertifizierten telematischen Plattformen folgendes mitgeteilt:
Während des von der Behörde angegebenen Zeitraums (Anmerkung der AOV: momentan innerhalb des 31.01.2024) ermöglicht das System die Übermittlung der Erklärung „Disponibilità permanente di piattaforme di approvvigionamento digitale certificate di cui agli artt. 25 e 26 del Codice (di proprietà o anche per il tramite di contratti di servizio con soggetti terzi)" für alle Anträge, die die Qualifizierung vor dem 01/01/2024 erhalten haben.
Es besteht die Möglichkeit, den angegebenen Wert über den gesamten von ANAC erlaubten Zeitraum abzuändern.

Vermerk: Im entsprechenden Abschnitt verschwindet nach Einreichen der Erklärung der Anfragebereich und das Datum der Aktualisierung hingegen scheint auf.
Sofern das Aktualisierungsdatum im Jahr 2024 liegt, ist die Erklärung korrekt und die Vergabestelle wird die Qualifizierung auch nach dem 31.01.2024 beibehalten.
Die neuen Qualifizierungsanfragen, welche im ANAC-Portal eingetragen werden, sehen bereits eine Erklärung vor; es gibt keine Einreichfrist der Anfragen.

Datum: 25.1.2024
[Qualifizierung der Vergabestellen und EPV]

Was umfasst der Begriff „Angestellte der Vergabestelle“?

n der Qualifizierungsphase der Vergabestelle im ANAC-Portal im Abschnitt „Competenze dei dipendenti della Struttura organizzativa stabile” muss die Anzahl der Angestellten der Vergabestelle angegeben werden. Diese Angabe bezieht sich auf die Gesamtanzahl der Angestellten der Vergabestelle und soll nicht mit der Anzahl an Angestellten der Struttura organizzativa stabile (ständigen Organisationsstruktur) verwechselt werden.
Unter Mitarbeiter der ständigen Organisationsstruktur versteht sich das Personal mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag, welches der ständigen Organisationsstruktur zugeordnet ist (Einstufung als „Dirigente“, „Funzionario/Quadro“, „Operativo/Impiegato“) und über spezifische Fähigkeiten, Erfahrungen und Verantwortung im Hinblick auf die Ausübung der, der „Struktur“ zugewiesenen Funkionen.
Die Zeitarbeitskräfte* oder ähnliches hingegen werden nicht berücksichtigt. Im Falle einer Abordnung oder Abkommandierung wird das Personal von jener Verwaltung mitberechnet, für welches es tatsächlich tätig ist (siehe auch in FAQ der ANAC ein – siehe nachfolgender Link): https://www.anticorruzione.it/-/-ausa

(*)Zeitarbeit ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das entleihende Unternehmen einen oder mehrere Arbeitnehmer von zugelassenen Agenturen, welche in einem speziellen EDV-Verzeichnis bei der Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro (ANPAL) eingetragen sind.

Datum: 25.1.2024
[Qualifizierung der Vergabestellen und EPV]

Ernennung des EPV: Müssen die EPV, welche laut dem vorangehenden Vergabekodex ernannt wurden, für noch laufende Arbeiten angesichts des neuen Vergabekodex neu ernannt werden oder ist die bestehende Ernennung im Sinne des neuen Kodex noch gültig oder muss sie ergänzt werden?

Abs. 2 Art. 226 des GvD 36/2023 sieht ausdrücklich vor, dass die Bestimmungen des GvD 50/2016 ausschließlich für bereits laufende Verfahren angewandt werden dürfen.
Unter laufende Verfahren werden in diesem Sinne nachfolgende verstanden:
a) die Verfahren und Verträge, dessen Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens zur Auswahl des Auftragnehmers vor dem Datum des Inkrafttretens des neuen Vergabekodex 36/2023 veröffentlicht wurden;
b) die Verfahren und Verträge ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Vergabekodex 36/2023 bereits die Einladungen zur Angebotseinreichung übermittelt wurden;

Datum: 26.1.2024
[Qualifizierung der Vergabestellen und EPV]

Welche sind die Körperschaften, welche die Qualifikation als Vergabestellen beantragen müssen?

ANAC hat auf ihrer Website eine FAQ (zum 22.12.2023 aktualisiert) zur gegenständlichen Frage veröffentlicht (siehe link https://www.anticorruzione.it/-/-ausa) die besagt, dass die Qualifizierung für alle Vergabestellen d. h. für alle öffentlichen oder privaten Subjekte, die Ausschreibungsverträge von Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen vergeben, und die Einhaltung des Kodex bei der Wahl des Auftragsnehmers verpflichtend ist.
Auf Landesebene unterliegen alle Subjekte laut Bestimmungen des Art. 2 de LG 16/2015 dieser Qualifizierungsregelung.
Die Auftraggeber bzw. die öffentlichen Unternehmen und privaten Subjekte mit besonderen oder ausschließlichen Rechten sind laut Art. 62 Abs. 17 des GvD 36/2023 bei der Ausübung einer der von Art. 146 bis 152 des GvD 36/2023 vorgesehenen Tätigkeiten ausdrücklich von der Qualifizierungsregelung ausgenommen.
Darüber hinaus sind private Subjekte, welche nur teilweise an die Bestimmungen des Vergabekodex gebunden sind wie z. B. die Inhaber einer Bau- oder einer anderen Genehmigung, welche die Ausführung der Erschließungsarbeiten direkt übernehmen, indem sie den für die Ausstellung der Genehmigung anfallenden Betrag vollständig oder teilweise abrechnen, von der Qualifizierungsregelung laut Art. 62 und Art. 63 des Kodex ausgenommen.

Datum: 25.1.2024
[Qualifizierung der Vergabestellen und EPV]

Muss der DRP (“responsabile di fase”) vom EPV für jede einzelne Vergabe (und auch für Direktvergaben) beauftragt werden?

Ja.

Datum: 25.1.2024
[Qualifizierung der Vergabestellen und EPV]

In einem Anhang zur SICP-Mitteilung Nr. 5 vom 29.12.2023 heißt es, dass sowohl der EPV als auch die "responsabili di fase" (DRP) bei der ANAC akkreditiert sein müssen. Bedeutet dies, dass sie ein Profil mit dieser Funktion bei der ANAC erstellen müssen, oder müssen sie speziell akkreditiert sein?

Es bedeutet, dass sie im AUSA als EPV/DRP profiliert sein müssen und mit der Vergabestelle und der Kostenstelle, für die sie tätig sein werden, verbunden sein müssen.
Bitte beachten Sie: Derzeit sieht das ANAC-Portal 3 Arten von EPV/DRP vor, während der Kodex nur 2 vorsieht.

Datum: 25.1.2024