In den deutschsprachigen Kindergarten einschreiben
Wichtige Informationen zur Online-Einschreibung in den deutschsprachigen Kindergarten
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Eingeschrieben werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind. Eingeschrieben werden können alle Kinder, die innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollenden.
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Eltern, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der Einschreibefrist bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Diese Eigenerklärung kann über die Verlinkung auf die Website der Deutschen Bildungsdirektion vom Portal „IOLE“ heruntergeladen werden und ist von den Erziehungsverantwortlichen ausgefüllt via Mail oder in Papierform in der Wohnsitzgemeinde abzugeben.
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Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens ist die Erfüllung der Impfpflicht im Sinne des Gesetzesdekretes vom 7. Juni 2017, Nr. 73.
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Die im Online-Formular enthaltenen Daten werden automatisch aus der Datenbank des Schulinformationssystems der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol abgerufen.
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Die Online-Einschreibung muss innerhalb der angeführten Termine vorgenommen werden: 08. bis 16. Jänner 2025. Nachträgliche (begründete) Online-Einschreibungen sind vom 20. bis 22. August 2025 möglich. Es gilt jedoch zu unterstreichen, dass diese nur im Rahmen der verfügbaren Plätze und der bereits zugewiesenen Ressourcen angenommen werden.
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Am Ende der Online-Einschreibung erhalten die Benutzer eine Mitteilung mit der Bestätigung, dass der Antrag weitergeleitet wurde.
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Die Mitteilung über die Annahme/Ablehnung der Einschreibung erfolgt über den Kindergarten.
Bedarf nach einer außerordentlichen verlängerten Öffnungszeit:
Die Anmeldung zu diesem Angebot (Erhebung Bedarf) erfolgt über folgenden Link:
Formulare | Kindergarten | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Das Angebot einer außerordentlichen verlängerten Öffnungszeit kann erst ab einer Anzahl von 10 Kindern und nicht flächendeckend in allen Kindergärten aktiviert werden. Sie finden auf der Website eine Auflistung aller Kindergärten, an denen es das Angebot einer verlängerten Öffnungszeit gibt und können das Antragsformular herunterladen. Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kindergartensprengel (nicht an den einzelnen Kindergarten).
Um eine verlängerte Öffnungszeit in Anspruch nehmen zu können, müssen laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1123 vom 10.12.2024 folgende Voraussetzungen gegeben sein:
a) Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen: Die Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen muss sich über die reguläre Besuchszeit des Kindergartens hinaus erstrecken.
b) Familiäre, soziale oder erzieherische Gründe, die vom Sozialsprengel bestätigt sind.
Um die oben angeführten Bedingungen überprüfen zu können, ist von den Erziehungsverantwortlichen/vom Antragsteller/ von der Antragstellerin im Rahmen der Online-Einschreibung eine Erklärung über die Arbeitszeiten abzugeben. Dabei müssen die angeführten Arbeitszeiten den angesuchten Öffnungszeiten des Kindergartens entsprechen.
Antrag auf Einschreibung in einen gebietsmäßig nicht zuständigen Kindergarten:
Für die Einschreibung in einen Kindergarten außerhalb des Einzugsgebietes muss zuerst eine Online-Einschreibung in den gebietsmäßig zuständigen Kindergarten gemacht werden. Dann wird der Antrag auf Übertritt über den Kindergartensprengel bzw. den Kindergarten gestellt.
Kontakte der einzelnen Kindergartensprengel im Falle von Fragen:
Kindergartensprengel Bozen, Tel. 0471 982 200 – kgd.bozen@schule.suedtirol.it
Kindergartensprengel Brixen, Tel. 0472 821 275 – kgd.brixen@schule.suedtirol.it
Kindergartensprengel Bruneck, Tel. 0474 582 340 – kgd.bruneck@schule.suedtirol.it
Kindergartensprengel Lana, Tel. 0473 564 570 – kgd.lana@schule.suedtirol.it
Kindergartensprengel Meran, Tel. 0473 252 251 – kgd.meran@schule.suedtirol.it
Kindergartensprengel Mühlbach, Tel. 0472 849 785 – kgd.muehlbach@schule.suedtirol.it
Kindergartensprengel Neumarkt, Tel. 0471 824 120 – kgd.neumarkt@schule.suedtirol.it
Kindergartensprengel Schlanders, Tel. 0473 736 170 – kgd.schlanders@schule.suedtirol.it
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
Landesdirektion deutschsprachiger Kindergarten
Amba-Alagi-Straße 10
39100 Bozen
Tel. 0471 417 650 oder 0471 417 651
E-Mail: ld.kindergarten@provinz.bz.it
PEC: ld.kindergarten@pec.prov.bz.it
Website Kindergarten
Für alle Fragen zu den Online-Diensten, zu SPID oder zur (aktivierten) Bürgerkarte, steht Ihnen das Call Center unter der Grünen Nummer 800 816 836 oder unter der E-Mail-Adresse servicedesk@provinz.bz.it von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung.
Um Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten zu können, sollten Sie sich beim Anrufen vor Ihrem PC, Smartphone oder Tablet befinden.
Aus dem Ausland erreichen Sie das Call Center unter folgender Rufnummer: +39 081 197 37205
Wichtige Links
- Vorrangskriterien zur Aufnahme der Kinder in den Kindergarten
- Beschluss der Landesregierung 869 vom 10.11.2020 (externer Link)
(abgeändert mit Beschluss der Landesregierung Nr. 926 vom 02.11.2021) - Beschluss der Landesregierung Nr. 1123 vom 10.12.2024