Universeller Zivildienst

Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret vom 6. März 2017, Nr. 40 wurde der Universelle Zivildienst ins Leben gerufen, um jungen Menschen gegen eine monatliche Kostenrückvergütung von 439,50 Euro die Möglichkeit einer beruflichen und persönlichen Weiterbildung zu geben.

Der Universelle Zivildienst kann in folgenden Bereichen geleistet werden:

  • Fürsorge;
  • Zivilschutz;
  • Umwelterbe und Stadtaufwertung;
  • historisches, künstlerisches und kulturelles Erbe;
  • Bildung und Kulturförderung, Landschaft, Umwelt, nachhaltiger und sozialer Tourismus, Sport;
  • Landwirtschaft, soziale Landwirtschaft und Artenvielfalt;
  • Förderung des Friedens zwischen den Völkern, der Gewaltlosigkeit und der unbewaffneten Verteidigung; Förderung und Schutz der Menschenrechte; Entwicklungszusammenarbeit; Förderung der italienischen Kultur im Ausland und Unterstützung der Italiener im Ausland.

Der Universelle Zivildienst hat sowohl in Italien als auch im Ausland eine Dauer zwischen 8 und 12 Monaten. Die Interventionsprogramme werden von den akkreditierten Organisationen nach den in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Methoden und Merkmalen ausgearbeitet und eingereicht.

 

Informationen für die Organisationen

 

Um Freiwillige des Universellen Zivildienstes beschäftigen zu können, müssen die Organisationen im Register des Universellen Zivildienstes akkreditiert sein und innerhalb der von der Abteilung für Jugendpolitik und Universellen Zivildienst festgelegten Fristen ein Interventionsprogramm, welches in Italien und im Ausland durchgeführt werden soll, eingereicht haben. Weitere Informationen zu den Bestimmungen, Verfahren und Informationen im Zusammenhang mit der Eintragung in das Register des Universellen Zivildienstes sowie der Einreichung der Interventionsprogramme finden Sie auf der Webseite der Abteilung für Jugendpolitik und Universellen Zivildienst: https://www.serviziocivile.gov.it/menu-dx/verso_scu/

 

Informationen für Freiwillige

 

Um am Universellen Zivildienst teilnehmen zu können, ist es erforderlich zwischen 18 und 28 Jahre alt zu sein und die in der Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen zu erfüllen, siehe hier (https://www.serviziocivile.gov.it/menusx/bandi/selezione-volontari/bandoord_2020.aspx). Während der Dauer des Universellen Zivildienstes haben die Freiwilligen Anspruch auf eine monatliche Spesenrückvergütung von 439,50 €. Die Dauer des Universellen Zivildienstes, sowohl in Italien als auch im Ausland, liegt zwischen 8 und 12 Monaten.

Bewerbungen müssen online unter der Adresse https://domandaonline.serviziocivile.it eingereicht werden. Der Zugriff kann ausschließlich mittels SPID, dem sog. System für die digitale Idenitiät, erfolgen: auf der Website https://www.agid.gov.it/it/piattaforme/spid finden sich alle für die Beantragung notwendigen Informationen.

Für jede Ausschreibung kann nur eine Bewerbung eingereicht werden. Die Organisation wählt unter den Profilen der eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die am besten für die im Projekt vorgesehenen operativen Tätigkeiten geeignet sind. Die ausgewählten Kandidat*innen werden in eine provisorische Rangordnung aufgenommen, die nach Überprüfung der in der Ausschreibung vorgesehenen Anforderungen endgültig wird.

Die Bewerbung für die Teilnahme für die zur Verfügung stehenden Freiwilligenstellen kann bis zum 15. Februar 2021, 14.00 Uhr erfolgen.

 

Weitere Informationen

 

Nationale Website http://www.serviziocivile.gov.it