Daten und Fakten
Die Koordinierungsstelle für Integration (KOI) sammelt und vergleicht Forschungsergebnisse, Studien und Daten zu Migration und Integration, insbesondere im Hinblick auf Südtirol. Sie stellt sie allen Interessierten zur Verfügung und nutzt sie für Entscheidungen und Maßnahmen zur Gestaltung der Integrations- und Inklusionspolitik zu nutzen. Die KOI gibt Impulse und beauftragt neue statistische Erhebungen oder wissenschaftliche Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der EURAC, der ASTAT und der Freien Universität Bozen.
Die Forschungsergebnisse, die von der Koordinierungsstelle für Integration gefördert wurden, sind online in der Rubrik Publikationen verfügbar.
Migranten und Migrantinnen erfüllen grundlegende Aufgaben, um die europäischen Volkswirtschaften funktionsfähig zu halten. So entfällt in Italien fast ein Fünftel der Beschäftigten im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe auf Ausländer und Ausländerinnen und 69% der Beschäftigten im häuslichen Bereich . Bis Ende 2022 wurden 51.723 ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Südtirol gezählt, das sind 9,7% der Gesamtbevölkerung Südtirols (Dossier statistico IDOS 2023). Diese Zahl verdeutlicht, dass die Einbeziehung und Einbindung von Einwanderern eine relevante gesellschaftliche Aufgabe ist.
1. IDOS Studie: Bericht zur Einwanderung
Jedes Jahr organisiert die Koordinierungsstelle für Integration, in Zusammenarbeit mit den lokalen Referenten des IDOS-Zentrums für Studien und Forschung Fernando Biague und Matthias Oberbacher, die Präsentation des nationalen Berichts über die Einwanderung "Dossier statistico immigrazione”.
2. Neue Studie über die Integrationspolitik auf Gemeindeebene
Am 18. Dezember 2023, zum Internationalen Tag der Migranten, präsentierte die Eurac in Bozen im Auftrag der Koordinierungsstelle für Integration die Studie „Integrationspolitik vor Ort: Perspektiven & Potentiale“. Die qualitative Studie gibt einerseits einen Überblick über die Integrationsarbeit auf Gemeindeebene im Zeitraum 2019-2022. Andererseits dient die Studie auch als Basis für die Entwicklung einer strategischen Mehrjahresplanung im Bereich Integration auf Landesebene.
3. Andere nationale und internationale statistische Ämter:
- Landesinstitut für Statistik - ASTAT, insbesondere: Bevölkerungsdaten; Ausländische Wohnbevölkerung 2020; Sprachenbarometer.
- Nationales Statistisches Amt - ISTAT; insbesondere die Volkszählung 2011 und das Informationssystem über Einwanderer und neue Staatsbürger (aktualisiert bis 2018).
- Tagesstatistik des italienischen Innenministeriums (in italienischer Sprache).
- Das Portal "Integrazione Migranti" listet mehrere institutionelle Berichte über Migration und Integration auf, sowie italienweite Studien (in italienischer Sprache).
- Eurostat sammelt Daten, Veröffentlichungen und Gesetzgebung der Europäischen Kommission zur Migration in Europa. Die Website ist in Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar.
Weitere nationale und internationale Statistikämter finden Sie unter "Links".
4. Eurac Reseach: Center für Migration and Diversity
Führt Studien, Statistiken, Weiterbildungen und Tagungen zum Thema Migration, Integration und Diversität durch.
Einen Überblick über die derzeit geltenden Rechtsvorschriften in den Bereichen Einwanderung, Asyl und internationaler Schutz finden Sie hier.
1. Landesgesetze
Das Landesgesetz Nr. 12/2011 "Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger" hat den Weg für die Integrationsarbeit in Südtirol geebnet. Die vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen und Aufgaben wurden durch das Dekret des Landeshauptmannes vom 15. Oktober 2012, Nr. 35, detailliert festgelegt, gefolgt vom Beschluß vom 11. September 2018, Nr. 902 "Integration: Leistungen des Landes und Teilnahme an Integrationsmaßnahmen".
Laut Beschluss 1177 vom 29.12.2023 ist seit 2023 das Ansuchen von Menschen aus Nicht-EU-Ländern um Landesfamiliengeld, Landesfamiliengeld + und Landeskindergeld an den Sprach- und Kulturnachweis in Form einer Selbsterklärung „Zusammenleben in Südtirol“ gebunden. Alle Angaben der betroffenen Personen sind in einer eigens entwickelten Datenbank gespeichert. Die Koordinierungsstelle ist als Projektleiter u.a. für die Projektplanung, die Konzeption und Kontrolle der Datenbank, die Information und die Organisation der mündlichen Sprachprüfung zuständig.
2. Nationale Gesetze
Migrationsprozesse, das Recht auf Asyl und die korrekte Rechtsstellung von Bürgern und Bürgerinnen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union werden gemäß Artikel 117 der italienischen Verfassung ausschließlich durch die Gesetzgebung des Staates geregelt. Nachstehend sind die wichtigsten normativen Verweise auf die staatliche Gesetzgebung aufgeführt:
Mehr Informationen über nationale Gesetze erhalten Sie hier:
- Camera dei deputati - Immigrazione (Abgeordnetenkammer - Einwanderung)
- Die Seite des interministeriellen Portals "Integrazione Migranti": Gesetzgebung und Recht (in italienischer Sprache)
- La legislazione nazionale in materia di immigrazione (Nationale Einwanderungsgesetzgebung)
- Una lettura ragionata del Testo unico (Eine begründete Lektüre des Einheitstextes)
- Associazione per gli studi giuridici sull'immigrazione (ASGI)
3. Europäische Vorschriften
- Europäische Kommission – EU-Rechtsvorschriften
- EU-Einwanderungspolitik – Ein Überblick – Seite des Europäischen Parlaments
-
ASGI – Associazione per gli Studi Giuridici sull’Immigrazione. Banca dati normativa nazionale e internazionale (auf Italienisch)