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Freiwilliger Sozialdienst
Allgemeine Informationen
Der freiwillige Sozialdienst bietet Erwachsenen, auch älteren Menschen, die Möglichkeit, ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten. Ziel ist es, mit diesem Dienst den Einsatz der Erwachsenen ab 29 Jahren aufzuwerten und ihnen die Gelegenheit zu bieten, auch auf diesem Weg einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung unseres Landes zu leisten.
Dauer
Die Dauer des freiwilligen Sozialdienstes ist mit 8, 16, 24 oder maximal 32 Monate festgelegt. Bei reduzierter Dauer ist der Einsatz mit einem entsprechenden Antrag auf weitere 8, 16 oder 24 Monate verlängerbar. Das vorgesehene Höchstmaß von 32 Monaten darf allerdings nicht überschritten werden.
In den Bereichen gesundheitliche und soziale Fürsorge ist ein weiterer einmaliger Einsatz bei einer anderen geeigneten Organisation oder Körperschaft im Höchstausmaß von 32 Monaten möglich. Die zeitlichen Beschränkungen gelten nicht, falls der Dienst in öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste oder privaten Alten- und Pflegeheimen geleistet wird.
Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für freiwillig Sozialdienstleistende wurde mit Beschluss der Landesregierung auf 15 Stunden pro Woche, auf 20 Stunden pro Woche oder auf 30 Stunden pro Woche festgelegt.
Tätigkeitsfelder
Der Einsatz der freiwillig Sozialdienstleistenden erfolgt im Rahmen von Vorhaben und Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- gesundheitliche und soziale Fürsorge
- Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie Notstandshilfe
- Bildung, Jungendarbeit und Kulturförderung
- Schutz der Umwelt und des Kulturgutes
- Zivilschutz
- Verbraucherschutz
- Entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung in Südtirol
- Freizeitgestaltung und Sporterziehung
Weitere Informationen für interessierte Freiwillige und Organisationen
(Letzte Aktualisierung: 22.05.2014)