Zusammenleben in Südtirol: Sprache, Gesellschaft und Kultur

Kenntnisse der Sprache und der Gesellschaftsthemen für ein gutes Zusammenleben in Südtirol

Um das Zusammenleben in Südtirol für Mitbürger*innen aus Nicht-EU Ländern² zu erleichtern, fordert das Land Südtirol seit 2023 Sprach- und Gesellschaftskenntnisse³. Diese sind zusätzlich zu den bereits bestehenden Voraussetzung² (z.B. mind. fünfjähriger Aufenthalt in Südtirol) notwendig, um das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld zu bekommen. 

Wichtig: Sowohl der/die Antragstellende als auch der/die zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner*in, der/die auf dem Familienbogen aufscheint, müssen den Nachweis erbringen. Wenn einer der beiden italienischer Staatsbürger oder EU-Bürger ist, muss von keinem der beiden ein Sprach- und Kulturnachweis erbracht werden.

1. Was ist gefragt?

1.1. Grundkenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache mindestens Sprachniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
1.2. Grundkenntnisse der Kultur- und Gesellschaftsthemen in Südtirol.

Es gibt mehrere Möglichkeiten (siehe die Infokästchen weiter unten), um die eigenen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Um die Gesellschaftskenntnisse nachzuweisen, müssen Sie hingegen einen Gesellschaftskurs besuchen, außer Sie haben bereits eine deutsche oder italienische Schule oder eine deutsche oder italienische Universität besucht oder sind in eine deutsche oder italienische Universität eingeschrieben.

Detaillierte Informationen
finden Sie in den Infoboxen weiter unten.

2. Was muss ich tun?

Die Eigenerklärung "Zusammenleben in Südtirol" auf myCivis ausfüllen und dort die folgenden Kennntisse angeben:
1.1. Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache mindestens Sprachniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
1.2. Kenntnisse der Kultur- und Gesellschaftsthemen in Südtirol. 
Die Anleitung hilft Ihnen dabei, die Selbsterklärung richtig auszufüllen.

Die Patronate, Donne Nissà und Migrantes helfen beim Ausfüllen der Eigenerklärung. Es ist aber ratsam, die notwendigen Dokumente wenn möglich als pdf mit dabei zu haben (siehe Infokästchen "Welche Dokumente brauche ich für die Eigenerklärung?").

3. Warum muss ich eine Eignerklärung ausfüllen und versenden?

Die betroffenen Personen müssen eine Eigenerklärung auf myCivis ausfüllen und versenden, bevor sie das Kinder- und/oder Familiengeld bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE beantragen.

4. Wo kann ich die Daten eingeben?

Im Online-Fragebogen auf myCivis! Die Patronate, Donne Nissà und Migrantes helfen Ihnen.

5. Wie fülle ich die Eigenerklärung aus?

Eine Videoanleitung zum Ausfüllen des Fragebogens (seihe oben) und eine Anleitung hilft Ihnen Schritt für Schritt, die Eigenerklärung auszufüllen.

6. Kann ich nun selbst seine/ihre Eigenerklärung „Zusammenleben in Südtirol“ auf myCivis vervollständigen?

Ja, Sie können selbst oder mit Hilfe der Patronate Ihre Selbsterklärung auf myCivis vervollständigen. Das bedeutet, dass Sie selbst in ihrer Eigenerklärung angeben können, dass sie eine Sprachprüfung bestanden oder einen Sprach- oder Gesellschaftskurs abgeschlossen haben und können die Teilnahmebestätigung selbst hochladen. Klicken Sie im betreffenden Feld aud "Ändern" und nach der Aktualisierung auf "Speichern". Auch in allen anderen Feldern, die Sie in der Vergangenheit bereits ausgefüllt haben, noch einmal auf "Speichern" klicken. Dies ist innerhalb 12 Monaten ab dem Datum Ihres Antrag um Kinder- und/oder Familiengeld bei der ASWE zu tun.


7. Wer hilft mir beim Ausfüllen des Online-Fragebogens?

a) Die Patronate

b) Donne Nissà
Cagliaristraße 22a
39100 Bozen

Tel. 0471 935444
info@nissa.bz.it 

c) Migrantes
Romstraße 85/A
39100 Bozen
Tel. 0471 402312
migrantes@caritas.bz.it

8. Wo bekomme ich Informationen zum Projekt?

Im Infoblatt und bei der Koordinierungsstelle für Integration
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 14.30 bis 16.30 Uhr
Tel. 0471 413388, koordinierung-integration@provinz.bz.it

9. Wer gibt mir Informationen über das Landesfamiliengeld und Landeskindergeld? Wo kann ich es beantragen?

Bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE oder bei den Patronaten

https://aswe.provinz.bz.it, Tel. 0471 418311 - 0471 418309 - 0471 418314 - 0471 418303, aswe.asse@provinz.bz.it

10. Welche Fragen werden häufig gestellt?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen: FAQ - Frequently Asked Questions

²Ausnahme Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Vatikan, Großbritannien mit Wohnsitz in Italien vor dem 31.12.20.
³Neue Regelung laut Beschluss 1177 vom 29.12.2023.  

Es gibt folgende Möglichkeiten, die Sprachkenntnisse in einer der Landessprachen nachzuweisen:

1. Sprachkurs

Abgeschlossener Sprachkurs mindestens Niveau A2 mit Empfehlung für einen Kurs auf höherem Sprachniveau mindestens B1. Organisationen: AZB by Cooperform, Alpha Beta Piccadilly, Voltaire European Education Centre, Centro di Studi e Ricerche "A. Palladio", Volkshochschule Südtirol, Öffentliche Schule/Verwaltung.

2. Schule

Erfolgreich abgeschlossenes Schuljahr an einer deutschen, italienischen oder ladinischen Schule.


3. Universität

Frühere oder gegenwärtige Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität.


4. Internationales Sprachzertifikat

Für die italienische oder deutsche Sprache oder bestandene Zweisprachigkeitsprüfung des Landes Niveau A2.


5. Italienischprüfung langfristige EU Aufenthaltsgenehmigung

Anmeldung
oder erfolgreicher Abschluss der Italienischprüfung für die langfristige EU Aufenthaltsgenehmigung oder zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung. Achtung: bei Anmeldung muss innerhalb von 12 Monaten der erfolgreiche Abschluss in der Eigenerklärung eingetragen werden.


6. Mündliche Sprachrüfung Niveau A2

Anmeldung
oder bestandene einsprachige mündliche Sprachrüfung Niveau A2 bei der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen. Informationen und Anmeldung mit ausgefülltem Anmeldeformular bei der Koordinierungsstelle für Integration zusammenleben.convivere@provinz.bz.it. (siehe Infokästchen "Mündliche Sprachprüfung"). Achtung: bei Anmeldung muss innerhalb von 12 Monaten der erfolgreiche Abschluss in der Eigenerklärung eingetragen werden.


7. 40-Stunden Sprachkurse: von Alphabetisierung bis zum Niveau A2.3

Es gilt die Anmeldung oder der erfolgreiche Abschluss eines deutschen oder italienischen 40-Stunden Sprachkurses bei einer zertifizierten Einrichtung (siehe Infokästchen 40 -tunden Sparchkursen. Achtung: bei Anmeldung muss innerhalb von 12 Monaten der erfolgreiche Abschluss in der Eigenerklärung eingetragen werden.
Für den Sprachnachweis gilt die Anmeldung oder der erfolgreiche Abschluss eines deutschen oder italienischen 40-Stunden Sprachkurses bei einer zertifizierten Einrichtung.
1. Anmeldebestätigung
Hat ein Antragstellender sich zu einem Sprachkurs angemeldet, dann muss er bei der Eigenerklärung auf myCivis die Anmeldebestätigung als pdf hochladen.
Wichtig: innerhalb von 12 Monaten nach Ausfüllen der Eigenerklärung die Teilnahmebestätigung am Sprachkurs als pdf an die Koordinierungsstelle für Integration senden: koordinierung-integration@provinz.bz.it.

2. Teilnahmebestätigung

Hat ein Antragstellender auf der Eigenerklärung in myCivis angegeben, dass er an einem Sprachkurs teilgenommen hat, muss er die Teilnahmebestätigung als pdf hochladen.

Wurde das Sprachniveau A2.3 noch nicht erreicht, muss der Antragstellende vor dem nächsten Ansuchen um die Landesgelder bei seiner Eigenerklärung die Anmelde- oder Teilnahmebestätigung zu einem weiteren Sprachkurs hochladen. Die Sprachkurse müssen so lange besucht werden, bis das Sprachniveau A2.3 erreicht ist.
Eine Teilnahmebestätigung ist nur dann gültig, wenn mindestens 75% der Kursstunden besucht wurden. Die Sparchkurse sind für Menschen aus Nicht-EU-Ländern kostenlos und und werden landesweit in Präsenz angeboten. Die Kurse können nach Absprache mit den Kursanbietern und bei mindestens 5 Teilnehmer*innen in allen Gemeinden Südtirols abgehalten werden.

3. Wo kann ich mich zu den Sprachkursen anmelden?

Eine Möglichkeit die Sprachkenntnisse nachzuweisen besteht darin, eine mündliche Prüfung Niveau A2 in deutscher oder italienischer Sprache bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen zu bestehen. Im Moment der Antragstellung um das Landeskinder- oder familiengeld wird auch nur die Anmeldung zur Prüfung als Sprachnachweis anerkannt. Die Prüfung muss aber innerhalb eines Jahres ab Datum der Einschreibung zur Prüfung erfolgreich bestanden werden. Die Prüfung ist nur mündlich und dauert ca. 10 Minuten.

Anmeldung: das Anmeldeformular ausfüllen und mit der Kopie eines Pesonalausweises an zusammenleben.convivere@provinz.bz.it senden.

Prüfungsort: Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen, Südtirolerstraße 50, Bozen

Wichtig: Die Sprachprüfung gilt nicht für die Aufenthaltsgenehmigung.

Informationen:
Koordinierungsstelle für Integration
Tel. 0471 413388

Definition Sprachniveau A2:

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Möglichkeiten, die Kenntnisse der Südtiroler Gesellschafts- und Kulturthemen nachzuweisen:

1. Erfolgreicher Abschluss eines Schuljahres an einer deutschen oder italienischen Schule.

2. Frühere oder gegenwärtige Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität.

3. Abschluss oder Anmeldung zu einem kostenlosen Gesellschaftskurs

Gesellschaftskurs:

Dauer: 3 Treffen zu jeweils 3 Stunden

Anmeldungen:

Die Gesellschaftskurse werden in Präsenz angeboten und können nach Absprache mit den Kursanbietern in allen Gemeinden Südtirols abgehalten werden. Die Gesellschaftskurse sind kostenlos, haben eine Anwesenheitspflicht von 100% und sind in drei Module zu je drei Stunden eingeteilt:

1. Modul: Südtirol gestern und heute
a)     Geschichte: Meilensteine der Geschichte Südtirols zum besseren Verständnis der Gegenwart (inkl. Institutionen)
b)     Geographie: mit Fokus auf Humangeographie, Südtirol im geopolitischen Spannungsfeld

2. Modul: Die gemeinsamen Werte in Europa
Die Teilnehmenden setzen sich anhand des Spiels "Das Haus der gemeinsamen Werte", mit den zwölf Werten und Grundsätzen auseinander, die in der Charta der Grundrechte der EU vorgegeben sind. Hier geht's zum Video, das das Spiel erklärt.

3. Modul: Themenbündel Arbeit, Schule, Wohnen, Freizeit, Gesundheit
Die Teilnehmenden vertiefen ihr Allgemeinwissen zu bestimmten Themen und Anlaufstellen, an die sie sich für individuelle Fragen und Bedürfnisse wenden können.

Befreiung von der Nachweispflicht

Liegen vom Haus- oder Facharzt bescheinigte schwerwiegende gesundheitliche Gründe vor, die es dem Betroffenen unmöglich machen, den Sprach- und/oder Kulturnachweis zu erbringen, kann eine Befreiung von der Nachweispflicht gewährt werden. Hierfür muss vom Betroffenen ein Antrag auf Befreiung nur mittels  vollständig ausgefülltem Antragsformular und einer Kopie des Personalausweises per Mail an die Antidiskriminierungsstelle der Autonomen Provinz Bozen gestellt werden.

Wie: eine Mail mit  vollständig ausgefülltem Antragsformular und einer Kopie des Personalausweises an befreiung@antidiskriminierungsstelle.bz.it senden.

Informationen:

Antidiskriminierungsstelle
Cavourstr. 23/c, 39100 Bozen
befreiung@antidiskriminierungsstelle.bz.it
Tel. 0471 946 020

 

Welche Dokumente müssen als pdf Datei vom Nicht-EU Bürger beim Ausfüllen der Eigenerklärung auf myCivis hochgeladen werden, falls er/sie eine der Entsprechenden Möglichkeiten des Sprachnachweises wählt?

1. Sprachnachweis:

- Sprachzertifikat

- Diplom eines abgeschlossenen Sprachkurses bei einer zertifizierten Einrichtung

- Anmeldebestätigung oder Abschlussbestätigung eines 40-Stündigen Sprachkurses

2. Nachweis Gesellschafts und Kulturkenntnisse:

Anmeldebestätigung oder Abschlussbestätigung eines Gesellschaftskurses bei einer zertifizierten Einrichtung

Wichtig: bei allen anderen Möglichkeiten für den Sprachnachweis müssen keine Dokumente bei der Eigenerklärung hochladen werden.

 

1. Individuelle Beratung

Die Koordinationsstelle für Integration bietet individuelle Beratungen (online, telefonisch, in Präsenz) zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol" an.
Die individuellen Termine richten sich an Nicht-EU-Bürger*innen, die um Landesfamilien- und Landeskindergeld ansuchen möchten. Sie richten sich aber auch an Integrationsreferent*innen und Mitarbeiter*innen im Bereich Migration und Integration. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Termine: Donnerstagvormittag.
Anmeldungen: Tel. 0471 413390 oder koordinierung-integration@provinz.bz.it
Adresse
Koordinieurungsstelle für Integration, Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
:

2. Beratung vor Ort

Für Organisationen wie z.B. Gemeinden, Patronate, Schulen, Unternehmen, die mit Nicht-EU Bürger*innen häufig in Kontakt sind, bietet die Genossenschaft Donne Nissà kostenlos eine Beratung der Betroffenen vor Ort an. Bitte kontaktieren sie sie bei Bedarf.

Donne Nissà
Cagliaristraße 22a
Antonina Marasca
Tel. 0471 935444
antonina.marasca@nissa.bz.it

Migrantes
Romstraße 85/A
39100 Bozen
Tel. 0471 402312
migrantes@caritas.bz.it

1. Infoblatt mit detaillierten Informationen

2. Info-Flyer

Den Flyer mit den wichtigsten Infos können Sie hier in deutscher und italienischer Sprache herunterladen.

3. Video
Das neue deutsche und italienische Video gibt die wichtigsten Infos.
Es wird in Zügen und Bussen Südtirols und auf You Tube gezeigt.

Radio-Interview
Interview mit Daniela Zambaldi zum Nachhören übersetzt in albanische Sprache auf Radio Tandem.

Informationen zu den Voraussetzungen für das Kinder- und Familiengeld des Landes
ASWE Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung
https://aswe.provinz.bz.it, Tel. 0471 41 83 11, aswe.asse@provinz.bz.it.

Informationen zum Projekt
Koordinierungsstelle für Integration
Tel. 0471 413380, koordinierung-integration@provinz.bz.it

Wie danken dem Amt für Jugendarbeit für die arabische Übersetzung des Infoblatts, der Sozialsgenossenschaft Xenia für die albanische Übersetzung und der Sozialgenossenschaft Savera für die Überestzung in Urdu.

1. Wie aktiviere ich meinen SPID?

Mit SPID, dem öffentlichen System für die digitale Identität, erhalten Sie mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername und Passwort) Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung und auf nationale Dienste, die Sie auf dem PC, Tablet oder Smartphone nutzen können.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den SPID zu aktivieren:

1.1. Selbständige Aktivierung des SPID: Auf der Webseite des SPID finden Sie alle Infos und eine detaillierte Übersicht mit den verschiedenen Modalitäten je nach Identity-Provider (in deutscher und italienischer Sprache verfügbar). So ist es auch möglich, sich den SPID mit Ihrer aktivierten Bürgerkarte (und PIN) vollkommen selbstständig online einzurichten.

1.2. Aktivierung des SPID bei einem Schalter der Gemeinde: Die Bürger*innen haben die Möglichkeit, den SPID bei einem Schalter in der eigenen Gemeinde zu aktivieren. Über diesen Link gelangen Sie auf die Online-Aktivierung des SPID mit LEPIDA . Suchen sie hier nach einem Schalterdienst in Ihrer Gemeinde zur Aktivierung von SPID mit dem Provider Lepida in Ihrer Gemeinde!

1.3. Aktivierung des SPID bei der Handeslkammer: Auch die Handelskammer Bozen hat eigene Schalter eingerichtet, um Ihnen bei der Aktivierung des SPID zu helfen.


2. Hilfe bei er Nutzung der Online-Dienste der Gemeinde Bozen

Die Digitalisierung ist ein komplexer Vorgang, bei dem niemand auf der Strecke bleiben soll und darf. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung von Bozen das Projekt „Digitale Pillen“ gestartet. Ziel des Projektes ist es, durch Informationsveranstaltungen die Bürger*innen bei der Nutzung der Online-Dienste zu unterstützen und damit die digitale Alphabetisierung voranzutreiben. Das Projekt richtet sich insbesondere an Senior*innen, damit sie die digitale Welt besser kennen lernen.

2.1. Infoveranstaltungen "Digitale Pillen"

Die erste Informationsveranstaltung in italienischer Sprache findet am Montag, 13. Februar 2023 um 17.30 Uhr im Mehrzwecksaal „Fronza“ in der Dalmatienstraße 30/c in Bozen statt. Das Thema der Veranstaltung ist „Die E-Mail und die Dokumentenverwaltung“. Der Eintritt ist frei. Die Informationsveranstaltung zum gleichen Thema in deutscher Sprache gibt es am 27. Februar 2023 im Kolpinghaus in Bozen.

Die zweite Informationsveranstaltung mit dem Titel „Digitale Identität und Online-Dienste“ findet in italienischer Sprache am 13. März 2023 im Fronza-Saal, Dalmatienstraße 30/c in Bozen, statt, in deutscher Sprache am 27. März 2023 im Kolping-Haus.

2.2. Info-Tage der Vereine

Auch einige Vereine bieten eine Reihe von Info-Tagen zu folgenden Themen:
- „Was ist eine E-Mail und wie funktioniert sie?
- „Wo speichere ich meine Dokumente?
- „Die digitale Identität: Spid oder elektronische Identitätskarte
- „Die Online-Dienste“. 

Termine: Verein Kaleidoskopio (22.02. – 15.03. – 05.04. – 26.04.23), OfficineVispa (01.03. – 22.03. – 12.04. – 03.05.23) und Donne Nissà (09.03. – 30.03. – 20.04. – 11.05.23). Alle Termine finden Sie hier  

2.3. Info-Schalter in den Bürgerzentren

In den Bürgerzentren Gries-Quirein und Europa-Neustift gibt es Infoschalter, wo Fragen rund um die Digitalisierung und die Online-Dienste beantwortet werden: in Gries immer dienstags von 08.30 bis 13.00 Uhr und im Europa-Viertel donnerstags von 14.00 bis 17.30 UhrTerminvormerkung erforderlich unter 0471 997808.

2.4. SWAP-Schalter der Universität Bozen

Auch die Freie Universität Bozen unterstützt die Digitalisierung der Gemeindeverwaltung Bozen: An den sogenannten SWAP-Schaltern bieten Studierende allen, die Fragen haben, Informationen an und geben Tipps.

Die SWAP-Schalter befinden sich im Fablab in der Rosministraße 9 (Dienstag und Freitag von 14.00 bis 17.30 Uhr), in der Nazario-Sauro-Straße 6 (Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14.00 bis 17.30 Uhr) und in der Mailandstraße 68 (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 14.00 bis 17.30 Uhr).

2.5. Info-Videos der Gemeinde Bozen: Spid, Meldeamt

Auf der Website der Stadtgemeinde Bozen werden außerdem in kurzen Videos die verschiedenen Online-Dienste erklärt, z.B. die Online-Dienste des Meldeamtes, oder wie man den Spid beantragt. Der Link zu den Videos und zum You Tube Kanal.

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