Förderungen

Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die bestehenden Sprachfördermaßnahmen (Zuschüsse, Gutscheine, Beiträge usw.), aufgelistet nach Zielgruppen.

Öffentlich Bedienstete

Förderung für Landesbedienstete

In besonderen zu begründenden Fällen können Landesbedienstete Fremdsprachkurse bei externen Weiterbildungsanbietern besuchen.
Dabei finden die Regelungen für die externe Weiterbildung Anwendung.

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Gutscheine für öffentlich Bedienstete

Rückvergütung von 50 Euro nach besuchtem Zweitsprachkurs (Ital., Dt., Lad.) bei externen, akkreditierten Anbietern.


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Arbeitslose

Kursgutscheine für Arbeitslose

Arbeitslose, die bei den Arbeitsvermittlungszentren des Landes registriert sind, können kostenlos Italienisch- und Deutschkurse besuchen. Die Aktivierung dieser Kurse erfolgt nach einem Assessment, das während der Beratungsgespräche in den gleichen Zentren durchgeführt wird. Die Kurse werden von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert.