GSCHLÖSSLER
- Verwaltungsgemeinde:
- VAHRN
- Katastralgemeinde:
- VAHRN I
Bpp. 84/1, 84/2 - Gp. 356
Wohnhaus. Zweigeschossiger Bau mit verbrettertem Bundwerkgiebel. Steingerahmte Rundbogentür, Labe mit Balkendecke, Küche mit Tonne und flachbogig überwölbten Fenstern. Speis mit Kreuzgratgewölbe, Stube mit barocker Felderdecke und Schuppenschnitzwerk. Am Hof gemauerter Bildstock mit offener Rundbogennische. 2017: Die Denkmalschutzbindung laut Grundbuch bezieht sich ausschließlich auf die Parzelle 84/1, bei der es sich um jene des Stadels handelt. Die im eigenen Beschluss vom 12.05.1986 Nr. 2364 angeführte Beschreibung des unter Schutz zu stellenden Gebäudes bezieht sich allerdings eindeutig auf das Wohnhaus auf der Bauparzelle 84/2.
Unterschutzstellung
BLR-LAB 1320 vom 28/11/2017
BLR-LAB 2364 vom 12/05/1986
KULTIS ID: 17792
Legende:
- DM/MD Decreto Ministeriale/Ministerial Dekret
- D.G.P./B.L.R Delibera della Giunta provinciale/Beschluß der Landesregierung