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FERIENHÄUSER

Verwaltungsgemeinde:
TOBLACH
Katastralgemeinde:
TOBLACH

Bpp. 417, 418, 422

1912/1913 von Gisela Glauber geb. von Ruttersheim als Ferienhaus mit Kegelbahn, Futterhaus samt Pferdestall westlich von Toblach an der Straße in die Gratsch errichtet. Der Sohn Max Glauber gründete 1925 Radio UNDA, eine der ersten Radiofabriken Italiens und damit eine Pionierleistung und siedelte sie in unmittelbarer Nähe des Ferienhauses an. Nach der Übersiedlung der Familie Glauber nach Como und als Folge der Option (der Großteil der Arbeiter optierten für Deutschland) wurde die Fabrik in Toblach 1939/40 aufgelassen, jedoch in Como bis 1968 weitergeführt. Nach der Veräußerung der Ferienhäuser in der Zwischenkriegszeit erwarb die Familie Glauber sie nach dem 2. Weltkrieg weider zurück. Das zweigeschossige Haupthaus (Bp. 418) auf steingemauertem Parterregeschoss mit Holzgiebeln, Walmdächern, Holzbalkonen und Verandavorbau folgt Vorbildern des ländlichen Heimatstils. In der Wahl des Bauplatzes und der Ausrichtung nach Sonneneinfall und Aussicht sowie der Verwendung von heimischen Materialien stellt es einen bewußten Bezug zum Ort her und ist dem Gedanken der ortsbezogenen Reformarchitektur der frühen 20. Jahrhunderts verpflichtet. Über der Eingangstür Marmor-Wappenstein der Familie Glauber. Das Treppenhaus, die Grundrisseinteilungen, die schlichte Ausstattung und ein großer Teil der Fenster sind original erhalten. Hinter dem Haupthaus befindet sich ein langgestrecktes niedriges Holz-Fachwerkgebäude mit einer Kegelbahn (Bp. 422). Es hat sich aus der Bauzeit erhalten. Das westseitig gelegene ehemalige Futterhaus (Bp. 417) mit Pferdestall, Remise und Kutscherwohnung wurde bereits in den 1920er Jahren für Wohnzwecke umgebaut. Der zweigeschossige gemauerte Bau mit Walmdach hat noch die ehemalige Stadelbrücke. Das Erdgeschoss wird durch breite, dreiflügelige Fenster belichtet. Im Südwesteck des 1. Obergeschosses wurde eine Veranda integriert, in der sich die originale Täfelung erhalten hat. Auch die dahinterliegende Stube hat eine Täfelung und einen Ofen aus der Zeit. Haupthaus und Nebengebäude sind als einzigartiges Ferienensemble denkmalschutzwürdig und in Bestand und Ausstattung weitgehend erhalten.

Unterschutzstellung

BLR-LAB 468 vom 03/05/2016


Ansicht in Maps



KULTIS ID: 50595

Legende:

  • DM/MD Decreto Ministeriale/Ministerial Dekret
  • D.G.P./B.L.R Delibera della Giunta provinciale/Beschluß der Landesregierung