Örtliche Körperschaften

Lizenzen, Bewilligungen, Genehmigungen

Der Landeshauptmann übt aufgrund des Art. 20 des Autonomiestatuts auf dem Sachgebiet der öffentlichen Betriebe, der Veranstaltungsstätten und der Agenturen die verwaltungspolizeilichen Befugnisse aus.

Weiter

      Newsletter

      Unsere Mitteilungen gibt es auch als Email!


      Anmelden