Amt für technische Gebäudeverwaltung
Das Amt für technische Gebäudeverwaltung ist zuständig für Planung, Ausführung, Bauleitung, Baubuchhaltung und Abnahmeprüfung in Bezug auf die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung von Liegenschaften des Landes, Krankenhausbauten ausgenommen.