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Vermögen
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Das Landesvermögen
Die Gesamtheit des beweglichen und unbeweglichen Eigentums des Landes bildet das Landesvermögen, dessen Verwaltung dem Amt für Vermögensgüter obliegt.
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Erwerb und Verkauf
Erwerb und Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Gütern durch die Autonome Provinz Bozen - Südtirol werden im Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, "Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol" geregelt und über das Amt für Vermögensgüter abgewickelt.
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Schätzungen
Gegenstand einer Schätzung können alle Wirtschaftsgüter sowie dinglichen Rechte sein, aber auch die Festsetzung der Enteignungsvergütung. Das Amt für Schätzungen verfasst Schätzungsgutachten im Interesse der öffentlichen Verwaltung.
Enteignungen
Die Zuständigkeit des Amtes für Schätzungen und Enteignungen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol liegt im Erwerb von Liegenschaften und dinglichen Rechten für die Verwirklichung von Vorhaben von öffentlichem Interesse mittels Enteignung für gemeinnützige Zwecke.
![fuersteburg](/verwaltung/vermoegen/images/box_a3472.jpg)
Amt für technische Gebäudeverwaltung
Das Amt für technische Gebäudeverwaltung ist zuständig für Planung, Ausführung, Bauleitung, Baubuchhaltung und Abnahmeprüfung in Bezug auf die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung von Liegenschaften des Landes, Krankenhausbauten ausgenommen.