Außendienste
Damit Ihr Außendienst und dabei anfallende Verpflegungskosten, Fahrtspesen oder Überstunden vergütet werden können, müssen gewisse Formalitäten erfüllt sein. Alle entsprechenden Formulare und Berechnungstabellen, die geltende Außendienstregelung und aktuelle Rundschreiben zum Thema finden Sie unter den folgenden Menüpunkten. Bei Fragen und Unklarheiten stehen Ihnen mehrere Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Abrechnung der Außendienste ist innerhalb 5. des Monats beim Gehaltsamt einzureichen:
Außendienst und Begleitung von Schülerinnen und Schülern (Kollektivvertrag vom 3. Februar 2009) (Externer Link)
SCHÜLERBEGLEITUNG IM IN- und AUSLAND - die Stunden müssen mit der Anlage 2 mitgeteilt werden.
- Außendienstregelung (Bereichsübergreifender Kollektivvertrag 12.02.2008)
- Rückverfolgbarkeit der Außendienstkosten - Mitteilung vom 22.01.2025
- Abkommen zur Eindämmung der laufenden Ausgaben - Verlängerung 2015 - endet mit 31.12.2015
- Zusammenfassende Mitteilung zum Betriebsausflug vom 02.04.2014
- Südtirol PASS - Mitteilung vom 07.05.2012
- Vergütung von Außendiensten und für die Begleitung von Schülerinnen und Schülern - Mitteilung vom 23.03.2009
- Außendienstvergütung Führungskräfte (Art. 30 des Bereichsübergreifender Kollektivvertrag 24.08.2023)
Ansprechpartner
Theresia Pfeifer
Tel. +39 0471 411653
E-Mail: Aussendienste.Missioni@provinz.bz.itLidia Treviso
Tel. +39 0471 411668
E-Mail: Aussendienste.Missioni@provinz.bz.it
Tel. +39 0471 411653
E-Mail: Aussendienste.Missioni@provinz.bz.itLidia Treviso
Tel. +39 0471 411668
E-Mail: Aussendienste.Missioni@provinz.bz.it