Einheitliches Garantiekomitee für Chancengleichheit, Wohlbefinden der Bediensteten und Nichtdiskriminierung - EGK

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Das Einheitliche Garantiekomitee 2021 - 2024

In Vertretung der Landesverwaltung

  • als effektive Mitglieder: Valeria Trevisan, Debora Predenz, Gerhard Mair (Präsident), Walter Niedermair
  • als Ersatzmitglieder: Eleonora Benin, Giulia Giuliani, Christian Tecini, Bruno Ferdigg

In Vertretung der Gewerkschaften

  • als effektive Mitglieder: Raffaella Cerutti, Brigitte Hofer, Lukas Weissensteiner, Jürgen Bergmann
  • als Ersatzmitglieder: Monica Murari, Ingeborg Stefani, Markus Weissenegger, Christian Mayr

Sekretariat: Eva Trenkwalder, Amt für Personalentwicklung

Ernannt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 97 vom 9. Februar 2021 und Beschluss der Landesregierung Nr. 121 vom 22. Februar 2022 und Beschluss der Landesregierung Nr. 809 vom 26. September 2023.

Agiles Arbeiten: Empfehlungen des Einheitlichen Garantiekomitees

Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz stellen für das Einheitliche Garantiekomitee (kurz EGK) des Landes zentrale Punkte seiner Tätigkeit dar.

Durch die Pandemie und den massiven Einsatz von Smart Working haben sich die Erkenntnisse (Chancen, Risiken) hinsichtlich der Anwendung dieses agilen Arbeitsmodells, aber auch die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz nachhaltig verändert. Auf der Grundlage der Erfahrungswerte und der durchgeführten Erhebungen zum Einsatz von Smart Working, war es dem EGK daher ein großes Anliegen, Empfehlungen für den zukünftigen Gebrauch dieses agilen Arbeitszeitmodells „post Covid-19“ in der Landesverwaltung, zu erarbeiten.

Diese Empfehlungen wurden in einem neunseitigen Vorschläge-Katalog zusammengefasst und Mitte August an die Generaldirektion weitergeleitet.

Genderbericht zum Personal der Landesverwaltung - Gleichstellung durch gezielte Maßnahmen fördern

Jedes Jahr werden die Daten zur Situation der Bediensteten in der Südtiroler Landesverwaltung vom Organisationsamt aus Genderperspektive ausgearbeitet und der Gleichstellungsrätin zur Verfügung gestellt. Aufbauend auf diese Daten haben die Gleichstellungsrätin und das Einheitliche Garantiekomitee zur Gewährleistung der Gleichbehandlung, des Wohlbefindens am Arbeitsplatz und gegen Diskriminierungen für die Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung (EGK-CUG) einen Maßnahmenplan ausgearbeitet. Ziel ist es, die Gleichstellung der weiblichen und männlichen Bediensteten in der Landesverwaltung weiterhin zu fördern. Die Gleichstellungsrätin Michela Morandini und der Präsidenten des EGK-CUG Gerhard Mair haben den Maßnahmenplan am 30. Juli in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Abschließend gab Generaldirektor Alexander Steiner einen Ausblick auf zukünftige Schritte.

Zum Programm der Pressekonferenz

Zur Presseaussendung

Zur Präsentation Genderbericht 2019

Zum Maßnahmenplan

Zur Zusammenfassung des Maßnahmenplans

Gerhard Mair, Vorsitzender des EGK bei der Pressekonferenz

Foto: Gerhard Mair, Präsident des EGK bei der Pressekonferenz

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 27. November 2000 legt einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fest.

Die Richtlinie 2000/43/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 29. Juni 2000 regelt die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

Die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.

Art. 21 des Gesetzes vom 4. November 2010, Nr. 183, welcher das gesetzesvertretende Dekret vom 30. März 2001, Nr. 165 (Externer Link) abändert und ergänzt, legt fest, dass die öffentlichen Verwaltungen Gleichbehandlung und Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen garantieren, sowie dafür sorgen, dass beim Zugang zu einem Arbeitsplatz, bei der Berufsbildung, beim beruflichen Aufstieg und bei der Arbeitssicherheit keinerlei direkte oder indirekte Diskriminierungshandlungen bezüglich des Geschlechtes, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Einschränkungen, der Religion ausgeübt werden. Außerdem sollen die öffentlichen Verwaltungen ein Arbeitsklima des organisatorischen Wohlbefindens gewährleisten und sich verpflichten, in ihrer Organisation jegliche Form von moralischer oder physischer Gewalt zu erfassen, ihr entgegen zu wirken und sie zu beheben. Weiters sieht die Bestimmung vor, dass die öffentlichen Verwaltungen innerhalb derselben den einzigen Beirat zur Gewährleistung der Gleichbehandlung, des Wohlbefindens am Arbeitsplatz und gegen Diskriminierungen.

Mit Art. 14 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6 (Externer Link) (Personalordnung des Landes), wird der Beirat zur Gewährleistung der Gleichbehandlung, des Wohlbefindens am Arbeitsplatz und gegen Diskriminierungen errichtet.

Die Interministerielle Richtlinie Nr. 2/2019 vom 26. Juni 2019 betrifft die Einheitlichen Garantiekomitees der öffentlichen Verwaltungen/Comitati unici di garanzia nelle amministrazioni pubbliche (CUG) (veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 184 vom 7. August 2019).

Veröffentlichungen des Einheitlichen Garantiekomitees

  • Flyer über das Einheitliche Garantiekomitee: zum Flyer
  • Flyer zum Thema Diversity Management: zum Flyer

Tagung 2019 "Arbeit: Fluch oder Freude? Wohlbefinden am Arbeitsplatz in der Gesellschaft der Vielfalt"

Arbeit ist Freude, stiftet Sinn, gibt Halt und fördert die persönliche Entwicklung. Arbeit kann aber auch zum Fluch werden, krank machen, ein notwendiges Übel sein.

Die Tagung soll Anlass sein, sich mit den Themen Wohlbefinden und Gesundheit am Arbeitsplatz, Diversity Management, Age Management und Work-Life-Balance praxisorientiert auseinanderzusetzen. Ziel ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern positive Ansätze für die tägliche Arbeit in der eigenen Verwaltung zu vermitteln.

Datum: 22. November 2019, 8:00 - 12:45 Uhr

Ort: Rainerum, Don-Bosco-Saal, Dominikanerplatz 15, Bozen

Flyer: Tagung "Arbeit: Fluch oder Freude?"

Unterlagen:

Die Tagung ist Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Einheitlichen Garantiekomitees der Südtiroler Landesverwaltung, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Gemeinde Bozen.

Tagung 2023: „Arbeit im Wandel – Erfolgreich mit den Herausforderungen der Zeit Schritt halten“

Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel. Auch in der öffentlichen Verwaltung ist ein Beschleunigungsprozess eingetreten, der unsere Institutionen vor neue Herausforderungen stellt: Mangel an Mitarbeitenden, Smart Working, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Age Management, um nur einige zu nennen. Die Tagung soll Anlass sein, diese Entwicklungen als neue Chancen zu sehen und gemeinsam positive Lösungsprozesse zu gestalten.

Die Tagung ist Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Einheitlichen Garantiekomitees der Landesverwaltung, des Sanitätsbetriebes, der Gemeinden Bozen und Meran sowie des Beirates für Chancengleichheit der Freien Universität Bozen.

Datum: 12. Mai 2023, 8.30 – 13.00 Uhr

Ort: Freie Universität Bozen, Universitätsplatz 1, Bozen

Flyer: Tagung „Arbeit im Wandel – Erfolgreich mit den Herausforderungen der Zeit Schritt halten“

Unterlagen:

Presseaussendung: Gemeinsame Charta für Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Nützliche Links

Richtlinien für eine geschlechtsgerechte Sprache in der Südtiroler Landesverwaltung

Hier können Sie die Richtlinien für eine geschlechtergerechte Sprache in der Südtiroler Landesverwaltung herunterladen, die im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol Nr. 48 vom 2. Dezember 2021, Beiblatt Nr. 2, veröffentlicht worden sind.

Ansprechpersonen

Amt für Personalentwicklung
Tel. +39 0471 41 4850
E-Mail: egk@provinz.bz.it