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Neuigkeit Stempelgebühr

Man macht darauf aufmerksam, dass der Art. 7-bis, Absatz 3 des G.D. Nr. 43 vom 26 April 2013, mit Gesetz Nr. 71 vom 24 Juni 2013 in abgeänderter Fassung in Gesetz konvertiert (Amtblatt der Republik, Generalserie Nr. 147 vom 25.06.2013), die bis zum 26.06.2013 geltende fixe Stempelgebühr von Euro 1,81 und Euro 14,62, wo auch immer anfallend, auf 2,00 Euro und 16,00 Euro neu festlegt.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Datum der Abfassung des Aktes für die Anwendung der gegenständlichen Vorschrift entscheidend ist.

MM