News
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Schwellenwert für die Direktvergabe
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Vereinfachung bestimmter Vergabeverfahren im Falle von äußerster Dringlichkeit
Mit dem Gesetzesdekret vom 12. September 2014, Nr. 133 - veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 212 vom 12.09.2014 und in Kraft seit 13.09.2014 - werden Maßnahmen zur Vereinfachung und zur Beschleunigung der Vergabeverfahren in bestimmten Sektoren, für welche "äußerste Dringlichkeit" besteht, eingeführt. Nachfolgend wird Art. 9 des zitierten Dekrets im Wortlaut wiedergegeben.
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Verordnung für die Festlegung der Vergütung, welche bei Verfahren für die Vergabe von Aufträgen für Architektur- und Ingenieurleistungen" als Ausschreibungssumme zu Grunde gelegt werden muss
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Mitteilung der Varianten in der Ausführungsphase an die A.N.A.C (folgt auf die News vom 07.07.2014)
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„Besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten – August 2014“ „Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen – August 2014“
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News bezüglich Gesetz 80/2014
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Mitteilung der Varianten in der Ausführungsphase an die A.N.A.C
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Aufhebung GAP-Vordrucke
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Qualifikation Ausschreibungen für öffentliche Arbeiten (folgt auf die News vom 01.04.2014 und vom 07.01.2014)
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Spesen in Eigenregie und Ökonomatseinkäufe: Anmerkungen