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Ausschreibungsverfahren für Lieferungen und Dienstleistungen: neuer Schwellenwert für den Bereich der Zuständigkeit der Vergabestelle

Aufgrund des neuen EU-Schwellenwertes, der am 01.01.2014 in Kraft getreten ist, verpflichtet sich die Agentur für öffentliche Verträge für das Jahr 2014 als Vergabestelle Ausschreibungen im Bezug auf Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Wert von 207.000,00 € ohne Mehrwertsteuer entgegenzunehmen.

MM