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News bezüglich Gesetz 80/2014
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 80/2014, wurde der Absatz 13 vom Art. 37 des GVD 163/2006 aufgehoben, sowie Art. 92 Abs. 2 der Verordnung 207/2010 abgeändert und somit besteht das Gebot der zwingenden Übereinstimmung zwischen der Beteiligung an der Bietergemeinschaft mit der Ausführung im Bereich der Arbeiten nicht mehr.
Diese Änderungen werden auch auf die laufenden Verträge angewandt und somit auf die Verfahren und die Verträge, deren Bekanntmachungen oder Aufforderungen zwecks einer Vergabe vor dem Datum des 28.05.2014 veröffentlicht wurden, sowie im Falle von Vergaben ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung oder Aufforderung zur Erstellung eines Angebotes, bezogen auf die Verträge, für welche am genannten Datum bereits die Aufforderungen übermittelt worden sind
AW