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„Besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten – August 2014“ „Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen – August 2014“
Die „Besonderen Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten" und die „Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen" wurden auf den neuesten Stand gebracht:
- a) Die Besonderen Vertragsbedingungen wurden jeweils in den feststehenden Teil I und in den variablen Teil II gegliedert.
- b) Es wurden die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen ATV 2013 zitiert, welche mit Beschluss der Landesregierung vom 20.5.2014, Nr. 583 genehmigt und im Amtsblatt der Region vom 27.5.2014, Nr. 21 Beiblatt Nr. 4 veröffentlicht wurden.
- c) In den „Besonderen Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil I" wurde im Artikel 19 der Absatz 9 (Haftpflichtversicherung) geändert und im Teil II wurden im Artikel 19 die Absätze 8 und 9 mit den entsprechenden Anleitungen geändert.
- d) In den „Besonderen Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil II integrierte Ausschreibung auf Basis eines Vorprojektes" wurden Art. 3 Absätze 2 und 3 geändert.
- e) In den „Besonderen Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil II integrierte Ausschreibung auf Basis eines endgültigen Projektes" wurde Art. 3 Absatz 3 geändert.
- f) Die Vorschriften über Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und Formaldehyd wurden in einen eigenen Artikel „Baustoffe" zusammengefasst.
AW