News
Verordnung für die Festlegung der Vergütung, welche bei Verfahren für die Vergabe von Aufträgen für Architektur- und Ingenieurleistungen" als Ausschreibungssumme zu Grunde gelegt werden muss
Anwendung des Ministerialdekretes vom 31. Oktober 2013, Nr. 143
Mit Beschluss vom 2.9.2014, Nr. 1041 hat die Landesregierung verfügt, dass für die Berechnung der Ausschreibungssumme für Leistungen von Ingenieuren, Architekten und anderen Technikern anstelle des DLH Nr. 11/2004 das MD vom 31.Oktober 2013, Nr. 143 anzuwenden ist. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Region Nr. 36/I-II vom 9.9.2014 veröffentlicht. Für die Berechnung der Honorare steht im Internet das von den Berufskammern ausgearbeitete Programm Blumatica zur Verfügung. Erläuterungen zur Anwendung des MD 143/2013 liegen diesem Schreiben bei. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Auftragserteilung zur Projektierung und Bauleitung von öffentlichen Bauten, welche mit Beschluss der Landesregierung vom 12. April 2010, Nr. 670 genehmigt wurden, sind innerhalb von zwei Monaten den neuen Bestimmungen anzupassen, bis dahin finden sie weiter Anwendung, soweit sie mit dem genannten MD 143/2013 vereinbar sind. (GT)
AW