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Richtlinien für die Ausarbeitung eines Vorschlags von Privatinitiatoren bezüglich der Durchführung öffentlicher Arbeiten gemäß art. 153 abs. 19 DVG 163/2006 i. d. g. f., welche nicht in der Dreijahresplanung enthalten sind.

Die Agentur für öffentliche Verträge stellt in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Hochbau und Finanzen die Arbeitsunterlagen, welche die Richtlinien für die Ausarbeitung eines Vorschlages einer öffentlich-privater Partnerschaft enthalten, zur Verfügung.

Die Unterlagen in italienischer Sprache befinden sich in der Sektion „Dokumente" der Homepage der AOV, und in Kürze wird die deutsche Fassung zur Verfügung gestellt.

Wir fordern dazu auf, diesbezüglich eventuelle Vorschläge oder Anmerkungen unter der Adresse evs.sua@provinz.bz.it vorzubringen.

AW