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DM 10/11/2016 Nr. 248 Verordnung betreffend die Erkennung von Bauten für welche Arbeiten oder Komponenten mit beträchtlichem Inhalt notwendig sind

In der Anlage das Dekret des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr vom 10. November 2016, Nr. 248  "Regolamento recante individuazione delle opere per le quali sono necessari lavori o componenti di notevole contenuto tecnologico o di rilevante complessità tecnica e dei requisiti di specializzazione richiesti per la loro esecuzione, ai sensi dell'articolo 89, comma 11, del decreto legislativo 18 aprile 2016, n. 50", veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik (Gazzetta Ufficiale) vom 04.01.2017, Nr. 3.

Die Verfügung wird mit 19.01.2017 in Kraft treten und erkennt als Teil der SIOS-Kategorien oder sog. "superspezialisierte" Kategorien, auch die SOA-Kategorien OS 12B und OS 32 (vorher Kategorien ohne zwingend vorgeschriebener Qualifikation) an.

Es wird erinnert, dass:

- ausgliederbare Kategorien, welche einzeln 10 % des Gesamtbetrages der Arbeit überschreiten, gemäß Art. 89 Abs. 11 des GvD Nr. 50/2016 als “SIOS” oder sog. “superspezialisierte” Kategorien angesehen werden;

- gemäß Art. 105, Abs. 5, des GvD Nr. 50/2016, SIOS bis zu einem Höchstprozentsatz von 30 % des entsprechenden Betrages weitervergeben werden können und dass dieses Ausmaß nicht zur Erreichung des Höchstprozentsatzes von 30% des Vertragsbetrages gemäß Art. 105, Abs. 2, GvD Nr. 50/2016 gilt;

- gemäß Art. 89, Abs. 11, des GvD Nr. 50/2016 für die SIOS die Nutzung von Kapazitäten Dritter nicht erlaubt ist.

 

AW