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Katalog der Bewertungskriterien für das technische Angebot in den Bereichen Architektur und Ingenieurswesen

Die AOV hat in Durchführung des Beschlusses der Landesregierung 613/2017 (Anwendungsrichtlinie für Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen) einen Katalog von Qualitätskriterien zur Verfügung gestellt. Dieser kann vom einzigen Verfahrensverantwortlichen für Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung bis zum EU-Schwellenwert verwendet werden. Es wird daran erinnert, dass: 

-          es sich um vereinfachtes standardisiertes Verfahren ohne Bewertungskommission handelt.

-          Die Handhabung dieses Katalogs ist der entsprechenden Anwendungsrichtlinie zu entnehmen.

 Für weitere Fragen steht die Direktion der Agentur zur Verfügung.

AW