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Neuer Leitfaden zum öffentlichen Auftragswesen verabschiedet
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 16.1.2018, Nr. 23 einen neuen Leitfaden zum öffentlichen Auftragswesen von Landesinteresse erlassen. Da Südtirol in dieser Materie im ständigen Dialog mit der Staatsgesetzgebung steht war eine Ajourierung nach der großen Novelle des sog. „decreto correttivo“ im vergangenen Jahr für Rechtsanwender hilfreich und notwendig.
Gleichzeitig wurde eine grundlegende Überarbeitung des vorhergehenden Leitfadens (Beschluss vom 23.2.2016 Nr. 173) vorgenommen.
Nunmehr ist das „Blaue Buch“ erweitert worden, zu einem amtlichen Kommentar des gesamten Rechtsbereichs des Südtiroler Vergaberechts, wo sämtliche Anwendungs-problematiken in den 2 Jahren Anwendung des Landesgesetzes und seiner Umsetzungs-bestimmungen Niederschlag gefunden haben.
Dargestellt werden nunmehr nicht nur das Landesvergabegesetz selbst, sondern auch die zwei anderen normativen Quellen des Vergaberechts, das Verwaltungsverfahrensgesetz (zur Bewertungskommission) und das Landesgesetz zum Rechnungswesen und Haushalt (Bestimmungen der „spending review“).
Dies bedeutet nun nicht nur eine umfassende Darstellung der gesamten Materie, sondern enthält auch den rechtlichen Mehrwert, dass dies in Form einer verbindlichen Anwendungsrichtlinie erlassen wurde und somit die einzelne Vergabestelle in Südtirol nicht mehr eigenständig die wichtigsten Institute interpretieren muss.
Der Direktor der AOV
Thomas Mathà
mb