News
Anwendungsrichtlinie für Ausschreibungen von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 13.06.2017 Nr. 613
In Bezug auf die unter Punkt 8 der Anwendungsrichtlinie enthaltene Bestimmung, welche die Anwendung der Anwendungsrichtlinie auf ein Jahr befristet, wird mitgeteilt, dass besagte Richtlinie bis zum Inkrafttreten der neuen zu genehmigenden Anwendungsrichtlinie weiterhin Anwendung findet.
mm