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Anwendungsrichtlinie für Ausschreibungen von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 13.06.2017 Nr. 613

In Bezug auf die unter Punkt 8 der Anwendungsrichtlinie enthaltene Bestimmung, welche die Anwendung der Anwendungsrichtlinie auf ein Jahr befristet, wird mitgeteilt, dass besagte Richtlinie bis zum Inkrafttreten der neuen zu genehmigenden Anwendungsrichtlinie weiterhin Anwendung findet.

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