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Beschluss der Landesregierung vom 30. Oktober 2018, Nr. 1099 - Überarbeitung der Anwendungsrichtlinie betreffend die Formeln für die Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses

Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses

Der Beschluss stellt eine Vereinfachung dar und sieht nun vor, dass die in der Anwendungsrichtlinie entwickelten Formeln bzw. Berechnungen für die Ermittlung der ungewöhnlichen Angebote und des damit zusammenhängenden automatischen Ausschlusses für alle Verhandlungsverfahren als fakultativ gestellt werden. Das bedeutet, dass wenn die Vergabestelle der Ansicht ist, dass mit keinen übertrieben niedrigen Angeboten zu rechnen ist, von dieser Prozedur abgesehen werden kann. Eine ähnliche Regel hatte es früher bis 500.000 Euro für Bauaufträge bereits gegeben, nun kann dies auf alle Verhandlungsverfahren bis zur Schwelle des offenen Verfahrens (221.000 Euro für Lieferungen und Dienstleistungen und 2.000.000 für Bauaufträge) angewendet werden.

Weitere Informationen: https://www.bandi-altoadige.it/pleiade/?pagina=normativaGenerale&hmac=cff511f835d56f1496c1b4427ad42fd8&locale=de_DE

mb