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Gesetzesdekret “Sblocca Cantieri” veröffentlicht

Im Gesetzesanzeiger vom 18.4.2019 Nr. 92 wurde das Gesetzesdekret „Disposizioni urgenti per il rilancio del settore dei contratti pubblici, per l’accelerazione degli interventi infrastrutturali, di rigenerazione urbana e di ricostruzione a seguito di eventi sismici” (sog. Dekret Sblocca Cantieri) veröffentlicht und ist am 19.4.2019 in Kraft getreten. Man weist die Vergabestellen darauf hin, dass die unten angeführten Ausschreibungs¬unter¬lagen dementsprechend ajouriert wurden und unter folgendem link abrufbar sind

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

EVS Bauaufträge
• Ausschreibungsbedingungen NUR PREIS
• Ausschreibungsbedingungen QUALITÄT/PREIS
• Anlage A1
• Anlage A1 bis
• Anlage A1 ter

EVS Dienstleistungen und Lieferungen
• Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: Preis/Qualität - DL
• Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: ausschließlich Preis - DL
• Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: Preis/Qualität - DL
• Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: ausschließlich Preis - DL
• Anlage A1
• Anlage A1 bis
• Anlage A1 ter

Weitere Unterlagen dazu sind in Ausarbeitung und werden so bald als möglich zur Verfügung gestellt.

Die wichtigsten Neuerungen des Dekrets, welches den Kodex der Verträge novelliert, sind im Lichte des Landesvergabegesetzes Nr. 16/2015 folgende:
• Art. 23 Absatz 3-bis: Unternehmen-Ideenwettbewerb für Bauaufträge betreffend ordentliche und außerordentliche Instandhaltung mit Ausnahme von Eingriffen, welche Erneuerungen oder Austausch von strukturellen Teilen von Bauwerken oder Anlagen vorsehen (der novellierte Art. 216 Absatz 4-bis führt den Unternehmer-Ideenwettbewerb grundsätzlich für endgültige Projekte, welche bis 31.12.2020 genehmigt werden, ein)
• Art. 23 Absatz 11: Unter den technischen Spesen der Kostenberechnungen des Bauwerks sind auch die Kosten für mit dem Vorhaben verbundene Untersuchungen einzufügen
• Art. 35 Absatz 18: Vorschusszahlungen von 20% auf Dienstleistungen und Lieferungen ausgedehnt
• Art. 80 Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 10: im Besonderen wird auf Teilnahmeanforderungen des Unterauftragnehmers, kein Ausschluss des Konkurrenten (nachdem der Dreiervorschlag der Unterauftragnehmer abgeschafft wurde) hingewiesen
• Art. 105 Absatz 2: Weitervergabe bis zu 50% der Leistungen, die Vergabestellen sehen das Höchstausmaß in den Ausschreibungsbedingungen vor
• Art. 110: die Bestimmung wurde novelliert und führt Maßnahmen für die Teilnahme an Ausschreibungen von Unternehmen in Schwierigkeiten ein (Übergangsbestimmung bis 15.8.2020)
• Abschaffung des Art. 1, Absatz 912 des Gesetzes vom 30. Dezember 2018, Nr. 148: die Direktbeauftragung bei Bauaufträgen zwischen 40.000 und 150.000 Euro wurde aufgebhoben

SV