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Aktualisierung der Formulare zur vorherigen Marktkonsultation
Unter „Vordrucke“, „Ausschreibungsunterlagen“ finden sich die an die ANAC-Richtlinie Nr. 14 angepassten Vordrucke:
„Bekanntmachung einer vorherigen Marktkonsultation“ und
„Interessensbekundung - Anlage 2 zur Bekanntmachung der vorherigen Marktkonsultation”.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorherige Marktkonsultation in Ausnahmefällen an private Subjekte gerichtet sein kann, sofern die Besonderheit der Lieferung oder Dienstleistung es erforderlich macht. Die Konsultation hat dann auf jeden Fall in öffentlicher Form durch Bekanntgabe auf der institutionellen Webseite zu erfolgen.
An der Marktkonsultation können alle Subjekte nach Art. 66 Abs. 2 GvD Nr. 50/2016 teilnehmen, einschließlich Träger kollektiver und überindividueller Interessen.
Das Rechtsinstitut der vorherigen Marktkonsultation ist von der Markterkundung nach Art. 63 Abs. 6 GvD Nr. 50/2016 zu unterscheiden. Die Markterkundung ist ein Verfahren zur Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren einzuladen sind, bzw. ein reines Erkundungsverfahren bei Direktvergaben von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen unter 40.000,00 Euro. Zum Unterschied zu diesem Verfahren kann die vorherige Marktkonsultation nicht Zugangsvoraussetzung für die Folgeausschreibung darstellen.
Zum besseren Verständnis werden die Änderungen in einer Version gelb markiert. Die nicht markierten Vorlagen, die für die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/marktkonsultationen.asp
SV