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Veröffentlichung des Gesetzes zur Umwandlung des Dekrets “Sblocca Cantieri”

Im Gesetzesanzeiger vom 18.06.2019 Nr. 140 wurde das Gesetz Nr. 55 vom 14 Juni 2019 „Umwandlung, mit Änderungen, des Gesetzesdekrets Nr. 32 vom 18 April 2019 mit dringlichen Bestimmungen zur Ankurbelung des öffentlichen Auftragswesens, zur Beschleunigung der Eingriffe im Bereich Infrastrukturen, sowie zum Neu - und Wiederbau von Städten nach Erbeben” veröffentlicht.

Das Gesetz ist seit 18.04.2019 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Vergleich zum Dekret im Umwandlungsgesetz die maximale Quote der Weitervergabe geändert wurde, welche nun nicht mehr 50, sondern 40% des Gesamtvertragswertes entspricht.

In den Ausschreibungsbedingungen betreffend den Sektor Dienstleistungen/Lieferungen wurden zudem auch einige rein formale Änderungen farblich gekennzeichnet.

Man weist die Vergabestellen darauf hin, dass die unten angeführten Ausschreibungsunterlagen dementsprechend ajouriert wurden und unter folgendem Link abrufbar sind

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

EVS Bauaufträge
• Ausschreibungsbedingungen NUR PREIS
• Ausschreibungsbedingungen QUALITÄT/PREIS
• Anlage A1

EVS Dienstleistungen und Lieferungen
• Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: Preis/Qualität - DL
• Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: ausschließlich Preis - DL
• Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: Preis/Qualität - DL
• Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: ausschließlich Preis - DL
• Anlage A1

SV