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Erneuerung (zeitliche Verlängerung) der Leitlinie (Beschluss LR Nr. 1099/2018) zur Berechnung der Schwellen für das abnormal niedrige Angebot
Es wird mitgeteilt, dass die Gültigkeit der im Betreff genannten Leitlinie mit Beschluss Nr. 898 vom 5. November 2019 verlängert wurde.
Die Ausschreibungsbedingungen wurden entsprechend angepasst.
Diese und sämtliche weiteren vorgenommenen Korrekturen und Ergänzungen sind in den Anlagen farblich hervorgehoben.
SV
Downloads
- Ausschreibungsbedingungen Sektor Dienstleistungen und Lieferungen über/unter der Schwelle, nur Preis sowie Preis/Qualität [ZIP 1115 KB]
- Ausschreibungsbedingungen Sektor Arbeiten, nur Preis sowie Preis/Qualität [ZIP 708 KB]
- Ausschreibungsbedingungen für zugunsten Sozialgenossenschaften, Typ B vorbehaltene Verfahren, über und unter der Schwelle [MS WORD 2007 342 KB]