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Erneuerung (zeitliche Verlängerung) der Leitlinie (Beschluss LR Nr. 1099/2018) zur Berechnung der Schwellen für das abnormal niedrige Angebot

Es wird mitgeteilt, dass die Gültigkeit der im Betreff genannten Leitlinie mit Beschluss Nr. 898 vom 5. November 2019 verlängert wurde. 
Die Ausschreibungsbedingungen wurden entsprechend angepasst.
Diese und sämtliche weiteren vorgenommenen Korrekturen und Ergänzungen sind in den Anlagen farblich hervorgehoben.

SV