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Neue Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 3. März 2020 Nr. 132 eine neue Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben genehmigt, welche auf der Website der AOV veröffentlicht ist.
SV
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 3. März 2020 Nr. 132 eine neue Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben genehmigt, welche auf der Website der AOV veröffentlicht ist.
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