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Veröffentlichung der ajourierten Version des Leitfadens im Bereich der öffentlichen Aufträge im Interessensbereich des Landes
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 7. April 2020 Nr. 236 den Leitfaden im Bereich öffentliches Auftragswesen verabschiedet. Es handelt sich dabei um ein verbindliches Instrument, welches die Vergabestellen und die Wirtschaftsteilnehmer in der Vorbereitung, Verwaltung und Ausführung der öffentlichen Aufträge zu unterstützen will.
In der von der Landesregierung beschlossenen Fassung wurden die neuesten gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, sowohl auf Landes- wie auch auf Staatsebene (Landesgesetz vom 9. Juli 2019, Nr. 3 und Gesetz vom 14. Juni 2019, Nr. 55).
Die erklärte Absicht besteht in der Zurverfügungstellung eines Instruments, welches den komplexen Rechtsrahmen zwischen Landes- und Staatsrecht verständlicher und besser anwendbar machen soll, und zwar für private und öffentliche Stellen. Zu diesem Zweck wird für jeden Artikel des Landesgesetzes kurz Ziel und Zweck, Verweise (auf Staats- und Europarecht) und praktische Hinweise angegeben.
SV