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Übersichtstabelle der Bestimmungen gemäß Landesgesetz vom 16. April 2020 Nr. 3 zu den öffentlichen Aufträgen

Den Wirtschaftsteilnehmern wird eine Übersichtstabelle zur Verfügung gestellt, worin die Anwendungsregelung für jede Bestimmung angegeben ist. Darin wird im Detail für jeden Artikel und für jeden Absatz angegeben, ob dieser auch für die Ausschreibungsverfahren gilt, die vor dem 17.04.2020 veröffentlicht wurden, oder nur für Ausschreibungsverfahren, die nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle veröffentlicht wurden.

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