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Die Vorlage für die Abfassung des Vergabevermerks wurde überarbeitet

Was die Begründung betreffend die fehlende Aufteilung in Lose anbelangt, wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 28, Absatz 2 des LG Nr. 16/2015 bei Ausschreibungen von Dienstleistungen und Lieferungen sowohl die Nicht-Aufteilung in Lose als auch die Entscheidung, wie die Unterteilung nach einer bestimmten Anzahl an Losen vorgenommen wird, im Vergabevermerk oder in den Ausschreibungsunterlagen begründet werden muss.

http://www.provincia.bz.it/aov/Vordrucke,Unterlagen.asp

mb