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Neuigkeiten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens durch das Gesetz Nr. 14 vom 24. Februar 2023, dem sogenannten Milleproroghe-Dekret 2023 (Amtsblatt vom 27. Februar 2023, Nr. 49) - Umwandlung des Gesetzesdekrets 198/2022

Ausschreibungen für die Beauftragung von Mensadiensten

Artikel 3, Absatz 5 des Gesetzesdekrets 198/2022, verlängert vom 31. Dezember 2022, bis zum Inkrafttreten des Gesetzesdekrets, das derzeit zur Reform des öffentlichen Auftragswesens (neuer Vergabekodex) verabschiedet wird, die Anwendung von Artikel 144, Absatz 6 des GvD Nr. 50 vom 18. April 2016, wonach die Vergabe von Mensaersatzdiensten ausschließlich nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt, welche auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses ermittelt wird.

Dringende Bestimmungen über Baukonzessionen

Auch für das Jahr 2023 wird die Möglichkeit auf die in Artikel 142, Absatz 4 des bisherigen Kodex der öffentlichen Verträge (GvD Nr. 163 vom 12.4.2006) genannten Konzessionäre und auf jene in Artikel 164, Absatz 5 des aktuellen Kodex der öffentlichen Verträge genannten Konzessionäre ausgedehnt, den wirtschaftlichen Rahmen oder die Massenberechnung des Ausführungsprojekts, unter Anwendung des neuesten Richtpreisverzeichnisses, zu aktualisieren, welches sich in der Genehmigungsphase befindet oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets 50/2022 (d.h. am 18. Mai 2022) genehmigt wurde und für welches die Vergabeverfahren bereits abgeschlossen sind oder innerhalb 31. Dezember 2023 beginnen sollen.

Anreize für öffentliche Investitionen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen über EU-Schwelle

Artikel 10, Absatz 8 des Gesetzesdekrets Nr. 198/2022 verlängert bis zum 30. September 2023 die Anwendbarkeit der in Artikel 2, Absatz 3, letzter Satz, des Gesetzesdekrets Nr. 76/2020 festgelegten Regeln, indem er die entsprechenden Vorschriften auch auf Wirtschaftsteilnehmer ausdehnt, die ihren Betriebssitz in industriellen Krisengebieten haben und, innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Ausnahmezustands durch COVID-19, Niederlassungen oder Unternehmen in genannten Gebieten erworben haben.

SV