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VEREINFACHTE EEE FÜR DIE KONTROLLEN ÜBER DEN FVOE
Es wurde eine vereinfachte Version der EEE veröffentlicht, die bei Abwicklung der Kontrollen über den FVOE zu verwenden ist. Die vereinfachte EEE enthält nur die Auflistung der zu kontrollierenden Subjekte sowie die Eigenerklärung des Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf die Kontrollen laut Art. 17 des G. Nr. 68/1999.
Es werden außerdem zwei neue Versionen der EEE zur Verfügung gestellt, die jeweils vom alleinigen Gesellschafter (für die Kontrollen laut Artt. 94 und ff. und für die Antimafiakontrollen) bzw. vom Mehrheitsgesellschafter (nur für die Antimafiakontrollen) ausgefüllt werden müssen.
SV