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DAI - AKTUALISIERUNG DER VORDRUCKE FÜR AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN UND DIREKTVERGABEN

Nach Inkrafttreten von Artikel 18 des Omnibusgesetzes 2024 ab dem 19.7.2024, sind die Ausschreibungsbedingungen für die Vergabe von Dienstleistungen des Architektur- und Ingenieurwesens oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte, das Ansuchen um Veranlassung einer Ausschreibung sowie die Vordrucke für Direktvergaben unter 140.000 € aktualisiert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung für die Kontrolle der Richtigkeit der Ersatzerklärungen gemäß Art. 32 des Landesgesetzes 16/2015

Die Änderungen der Ausschreibungsbedingungen betreffen auch bestimmte Spezifikationen in Bezug auf die Regelung der Mindestumweltkriterien (MUK): insbesondere muss bei der Anwendung der MUK mindestens eines der darin vorgesehenen Bewertungskriterien aufgenommen werden.

Um die Lektüre der Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, welche die an den Ausschreibungsbedingungen und an dem Ansuchen um Veranlassung einer Ausschreibung angebrachten Änderungen, in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.   Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind unter folgendem Link verfügbar:

https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen.asp

 

Die aktualisierten Vordrucke für Direktvergaben sind unter folgendem Link verfügbar:

 https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/Direktvergaben-GvD-Nr36-2023-ab-01-07-2023.asp

SV