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Dekret des MIT vom 4. Januar 2025 bezüglich der Berichtigung der Erhebung der prozentualen Veränderungen und der Durchschnittspreise der bedeutendsten Baumaterialien

Es wird mitgeteilt, dass das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr mit Dekreten, die am 4.01.2025 veröffentlicht wurden, die Berichtigung der Anhänge 1 und 2 des Dekrets vom 11. November 2021 betreffend die „Erhebung der prozentualen Veränderungen, Erhöhungen oder Verringerungen, die acht Prozent übersteigen und im ersten Halbjahr 2021 bei den Einzelpreisen der bedeutendsten Baumaterialien aufgetreten sind“ und des Anhangs 1 des Dekrets vom 20. Mai 2019, betreffend die „Erhebung der Durchschnittspreise für das Jahr 2017 und der jährlichen prozentualen Veränderungen, Erhöhungen oder Verringerungen, die zehn Prozent übersteigen und sich auf das Jahr 2018 beziehen, zum Zwecke der Bestimmung der Ausgleichszahlungen für die Einzelpreise der bedeutendsten Baumaterialien“, angeordnet hat.

Zur Einsichtnahme sind sowohl das Berichtigungsdekret als auch die beiden geänderten Dekrete beigefügt.

SV