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DAI- Neue obligatorische Formel für die Berechnung der wirtschaftlichen Punktezahl

Für die Vergabe von Dienstleistungen des Architektur- und Ingenieurwesens über 140.000 EUR wurde mit dem sog. Korrekturdekret („Decreto Correttivo“) des Vergabekodex eine einzige wirtschaftliche Formel als obligatorisch für die Berechnung der wirtschaftlichen Punktzahl eingeführt (siehe Art. 2-bis Anlage I.13).

 Die Formel, nichtlinearer Natur, ist folgende:

wo Ri< Rmed

PEi= (Ri/Rmed)^a *X

Se Ri> Rmed

PEi= X

wo

PEi= provisorische Punktezahl wirtschaftliches Angebot des n-ten Wirtschaftsteilnehmers;

Ri= angebotener Abschlag des n-ten Wirtschaftsteilnehmers;

Rmed= Mittelwert der angebotenen Abschläge;

α= variabler Koeffizient von 0,1 bis 0,3;

Es wird darauf hingewiesen, dass das Portal www.ausschreibungen-suedtirol.it die Berechnung nach dieser Formel derzeit noch nicht unterstützt, so dass beim Hochladen der Ausschreibung in das Portal die wirtschaftliche Punktezahl manuell eingestellt und die Berechnung der wirtschaftlichen Punktezahl außerhalb des Portals durchgeführt werden muss (siehe screenshot).

Zu diesem Zweck werden eine Excel-Tabelle und die Ausschreibungsbedingungen für Aufträge von Architektur- und Ingenieurleistungen über und unter der EU-Schwelle mit den notwendigen Änderungen auf den Seiten 110 bzw. 101 zur Verfügung gestellt.

SV