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Vorlage für Direktvergaben von Arbeiten – neue „Anlage A1 Erklärung Anforderungen“ und neue „Anlage A1 zusätzliche Erklärungen“
Es wird mitgeteilt, dass für die Direktvergaben von Arbeiten bis zu 150.000 Euro, AOV zwei neue Anlagen erstellt hat: „Anlage A1 Erklärung der Anforderungen“, der die Eigenerklärung über den Besitz der Anforderungen enthält, und „Anlage A1 zusätzliche Erklärungen“, der nur im Falle von BG, Unternehmensnetzwerken oder Konsortien und/oder im Falle einer Weitervergabe auszufüllen ist. Die Anlage A1 Erklärung der Anforderungen ersetzt die beiden vorherigen „Anlage A1 vereinfachte Version“ und „Anlage A1 Teil I“. Die „Anlage A1 zusätzliche Erklärungen“ ersetzt die vorherige „Anlage A1 Teil II“.
Die Anlage A1 Erklärung der Anforderungen kann bis zu 120 Tage nach der Unterzeichnung wiederverwendet werden (die maximale Gültigkeitsdauer ergibt sich aus der Gültigkeit der Zertifikate, auf die sich die Eigenerklärung bezieht, und insbesondere aus dem Zertifikat mit der geringsten Gültigkeit, nämlich dem Beitragsbescheinigung) und muss der Vergabestelle bei jeder Direktvergabe vor der Auftragserteilung vorgelegt werden, nachdem die Richtigkeit der eingegebenen Informationen überprüft wurde.
Im Hinblick auf eine größere Schnelligkeit und Vereinfachung im Bereich der Mikrovergaben/Direktvergaben wird den WT empfohlen, die „Anlage A1 Erklärung der Anforderungen“ (wie in der beigefügten Datei angegeben) in die Dokumentation zur Anmeldung in das elektronische Verzeichnis hochzuladen. Auf diese Weise kann jede Vergabestelle/EPV diesen Vordruck selbstständig herunterladen und verwenden und muss daher den Wirtschaftsteilnehmer nicht auffordern, diese Erklärung vor der Auftragserteilung abzugeben. Es wird daher den Vergabestellen empfohlen, die im Verzeichnis hochgeladenen Dokumente zu konsultieren, bevor sie den zukünftigen Direktauftragnehmer zur Ausfüllung der Anlage A1 Erklärung der Anforderungen auffordern.
Es wird daran erinnert, dass der zukünftige Auftragnehmer, wenn er beabsichtigt, einen Teil der vertraglichen Leistungen weiter zu vergeben, den „Anhang A1 zusätzliche Erklärungen“ unterzeichnen muss, andernfalls ist es ihm später nicht möglich, die Genehmigung zur Weitervergabe zu beantragen; es wird sowohl den Vergabestellen als auch den Wirtschaftsteilnehmern in Erinnerung gerufen, dass die Erklärung zur Weitervergabe jedes Mal beigefügt werden muss, wenn der WT nicht über die speziellen Anforderungen zur Erbringung bestimmter Leistungen (auch nur nebensächlicher und sekundärer Art) verfügt.
SV