Rundschreiben und Mitteilungen
Wichtige Mitteilung: Vorrangige Aktivitäten der AOV
Sehr geehrte Vergabestellen,
bekanntlich wurde der neue Kodex für das öffentliche Auftragswesen am 28. März 2023 vom Ministerrat verabschiedet und ist am 1. April in Kraft getreten.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass seine Wirksamkeit und damit die Anwendbarkeit der Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2023 gilt, mit einigen Ausnahmen, wie z.B. die Vorschriften über den Technischen Beirat, die ab dem 1. April 2023 gelten, und eine Reihe anderer Bestimmungen, deren Wirksamkeit weiter auf den 1. Januar 2024 verschoben wird (Vorschriften über die Digitalisierung, die Transparenz, Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten usw.).
Daher ist die AOV in dieser Zeit vor allem damit beschäftigt, den neuen Kodex zu studieren und zu vertiefen, sowie das Landesgesetz an die neuen Bestimmungen anzupassen. Gleichzeitig wird sie damit beschäftigt sein, alle entsprechenden Vorlagen, Leitlinien und Vademecums zu aktualisieren, die auf ihrer Website zum Nutzen aller Beteiligten, insbesondere der Vergabestellen und Wirtschaftsteilnehmer, zur Verfügung stehen.
Wir laden daher alle Vergabestellen ein, vor der Formulierung einer Anfrage um ein Gutachten die bereits ausgestellten und dem Netzwerk übermittelten Gutachten zu den betreffenden Themen sowie die im News-Bereich unserer Website veröffentlichten Informationen sorgfältig zu lesen.
Wir erinnern Sie daran, dass Sie sich dem "Netzwerk für das öffentliche Auftragswesen" beitreten können, über das die AOV seinen Mitgliedern Folgendes zusendet:
- die einzelnen ausgestellten Gutachten, unter Angabe des Sektors und der Kategorie, zu der sie gehören;
- alle 3 Monate die nach Kategorien gegliederte Sammlung der Gutachten, mit Kennzeichnung der zuletzt ausgestellten Gutachten.
Insbesondere bei Bauaufträgen und bei der Thematik bezüglich Preiserhöhung des Baumaterials (Entschädigung, Überarbeitung und Preisanpassung), die in diesem historischen Zeitraum den größten Teil der Anträge ausmachen, werden die öffentlichen Auftraggeber gebeten, die regelmäßig übermittelte Sammlung der Gutachten in der Sektion "CONTRATTO - ESECUZIONE E MODIFICHE" zu konsultieren, um eine für ihren Einzelfall geeignete Lösung zu finden.
Sollte es aus irgendwelchen Gründen notwendig sein, eine Anfrage zu stellen, bitten wir Sie, eine allgemeine, nicht spezifische Frage zu stellen, da wir derzeit nicht in der Lage sind, eine spezielle Rechtsberatung anzubieten.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Antwortzeit aufgrund der oben genannten Umstände nicht zeitnah sein wird.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und grüßen Sie herzlich.
Agentur für öffentliche Verträge
SV