Tag der Autonomie 2014

News 2015

Bestimmungen zur Neuakkreditierung für ESF-Förderungen genehmigt

Die Landesregierung hat heute (22. März) die Bestimmungen für die ESF-Akkreditierung genehmigt. Bildungseinrichtungen, die für ESF-Zuschüsse in der Förderperiode 2014–2020 ansuchen möchten, können sich nun beim Landesamt für den Europäischen Sozialfonds ESF akkreditieren lassen.

Weil die EU die Qualität der geförderten Bildungsprojekte sichergestellt wissen will, müssen sich die Bildungseinrichtungen beim Südtiroler ESF-Amt akkreditieren lassen. Foto: Josef Pernter

Die ESF-Akkreditierung ist der Verwaltungsakt, mit welchem das ESF-Landesamt einer Einrichtung die Möglichkeit anerkennt, vom ESF kofinanzierte Bildungsmaßnahmen umzusetzen. Dazu muss die Organisation bestimmte Voraussetzungen und Eigenschaften aufweisen. Dies setzt eine europäische Richtlinie mit dem Namen Common Quality Assurance Framework (CQAF) fest, um die Qualität der geförderten Maßnahmen sicherzustellen.

Für die dementsprechenden Bestimmungen für Südtirol hat das Landesamt für den Europäischen Sozialfonds heute in der Landesregierung grünes Licht erhalten. "Die Akkreditierung ist Grundvoraussetzung, damit die Einrichtungen in den Genuss von ESF-Geldern kommen können", erklärte heute Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Beschluss samt Bestimmungen im Anhang werden im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlichen sowie auf der Internetseite
www.provinz.bz.it/europa/de/eufoerderung/europaeischer-sozialfonds-esf.asp

Die ESF-Akkreditierung der Bildungs- und Orientierungseinrichtungen für die vergangene Programmperiode ist schon seit Jahresende 2013 verfallen. Die Einrichtungen werden deshalb vom Südtiroler ESF-Amt eingeladen, sich mit den Inhalten der Bestimmungen vertraut zu machen und sich zuallererst auf der Webplattform des digitalen Monitoringsystems CoheMon zu registrieren:  www.provinz.bz.it/europa/de/eu-foerderung/mitteilungen-news.asp   

mgp

Beschlüsse der Landesregierung vom 22.03.2016


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