Tag der Autonomie 2014

News 2015

Gülle in Natura 2000 Gebieten: "Gangbare Lösung"

Gestern wurde der Beschluss zur Ausbringung von Gülle in Natura-2000-Gebieten von der Landesregierung genehmigt. Heute (23. März) präsentierten die Landesräte Richard Theiner und Arnold Schuler die wesentlichen Grundsätze der neuen Management-Leitlinien: "Das Zusammenleben von Landwirtschaft und Naturschutz soll damit bestmöglich garantiert werden", resümierten sie die inhaltliche Zielsetzung.

LR Theiner und LR Schuler: "Zusammenleben von Landwirtschaft und Naturschutz garantieren."

Bei den Management-Leitlinien geht es um die Kriterien für die Ausbringung von Mist, Gülle und Jauche aus der Viehwirtschaft auf Flächen in Natura-2000-Gebieten. Zu berücksichtigen waren die naturschutzfachlichen Anforderungen sowie die Anforderungen einer standortgerechten Bewirtschaftung: "Grundsätzlich gilt, dass Natura-2000-Flächen nur durch Bewirtschaftung erhalten werden; die mit Hilfe der Freien Universität Bozen erarbeitete Regelung sollte daher die Rentabilität der Betriebe mit berücksichtigen, jedoch nicht ein Freibrief zur Gülleausbringung sein", schickten die beiden Landesräte voraus. Es handle sich, so betonten Theiner und Schuler unisono, für beide Seiten um eine gangbare Lösung. "Wichtig ist, dass es mit dem Beschluss der Management-Leitlinien gelungen ist, nun endlich in die Umsetzung zu gehen", so die Landesräte.

Insgesamt 1282 Hektar umfassen die Wiesenflächen innerhalb von Natura 2000 Gebieten in Südtirol. Für sie gilt das Verschlechterungsverbot laut der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU: Die natürlichen Lebensräume und Lebensräume der wild lebenden Tier- und wild wachsenden Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung dürfen in diesen Gebieten nicht verschlechtert werden.

"Südtirol verfügt über einmalige Landschaften und Natura 2000 Habitate. Mit der gestern genehmigten Regelung haben wir endlich eine Lösung gefunden, die das Verschlechterungsverbot umsetzt", unterstrich Umweltlandesrat Richard Theiner. Monitoring, Evaluierung und Kontrolle seien ein wichtiger Teil des Vier-Säulen-Konzepts, auf dem die neuen Management-Leitlinien fußen. "Somit wird garantiert, dass es zu keiner Verschlechterung der Ist-Situation kommen kann", so Theiner. "Wir haben schließlich nicht nur gegenüber der EU, sondern auch für unser Land die Verpflichtung, schützenswerte Lebensräume auch für die Zukunft zu erhalten."

Bisher sei es schwierig gewesen, eine gemeinsame Lösung für Landwirtschaft und Landschaftsschutz zu finden, betonte Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Auch konnten die Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen aufgrund der ungenügenden wissenschaftlichen Grunddaten nicht abgeschätzt werden. "Die nunmehr genehmigte Regelung garantiert nicht nur, dass die Bestimmungen bezüglich Verschlechterungsverbot in den Natura-2000-Gebieten eingehalten werden. Vielmehr gewährleistet sie auch die Erhaltung der Berglandwirtschaft, denn es sind die Bergbauern, die für die Pflege unserer Kulturlandschaft verantwortlich sind."

Durch die Erhebungen des Beratungsringes für Berglandwirtschaft BRING und die Zusammenarbeit mit der Freien Universität Bozen sei es gelungen, einen Weg einzuschlagen, der für die Bauern auch umsetzbar ist. Die in Natura 2000 arbeitenden Betriebe müssen sich einer Beratung und Begleitung unterziehen, damit verbunden ist die Erstellung von Düngeplänen, in denen die Landwirte die Ausbringzeiten und -mengen und die beschickten Flächen dokumentieren. "Gerade bei der Beratung und Begleitung der Betriebe sowie der Kontrolle haben wir uns mit diesem Beschluss ehrgeizige Ziele gesetzt", betonte Schuler.

Peter Kasal, Direktor des Landesamtes für Landschaftsökologie, ging auf die Historie des Beschlusses ein und verwies auf das Landes-Naturschutzgesetz 6/2010, das ein generelles Verbot der Düngeausbringung in Natura 2000 Gebieten vorsieht, von dem aber mit Managementplänen abgesehen werden kann. "Diese wurden aber in der Folge nicht erstellt, sondern erst mit dem Landesregierungsbeschluss Nr. 634 vom 27. Mai 2014 erfolgte eine Einteilung der Wiesen in A, B, C, D- und E-Flächen, jedoch mit der Angabe von geringen Gülle-Werten", erklärt Peter Kasal. Da dieser Beschluss nicht umgesetzt wurde und viele Diskussionen darüber ergebnislos verlaufen seien, habe man 2015 nach einer neuen Lösung gesucht.

"Zunächst wurde eine Erhebung der betroffenen Betriebe gemacht, die gezeigt hat, dass es circa 400 Betriebe mit relevanten Natura 2000 Flächen gibt. Mit Hilfe der Fakultät für Naturwissenschaften der Uni Bozen konnten dann konkrete Schritte definiert werden, um in die operative Phase zu kommen", unterstreicht Amtsdirektor Kasal. Das sei auch der große Erfolg des genehmigten Beschlusses. Denn daran sei man bislang gescheitert. "Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt, und wird uns in den nächsten Monaten beschäftigen."

Professor Matthias Gauly von der Fakultät für Naturwissenschaften an der Freien Universität Bozen ging noch einmal kurz auf die fünf Wiesen-Klassen ein (Klasse A: sehr intensiv genutzte, Klasse B: intensiv genutzte nährstoffreiche Wiesen, Klasse C: mäßig intensiv genutzte nährstoffreiche und ausgewogene Wiesen, Klasse D: wenig intensiv genutzte mäßig nährstoffreiche artenreiche Wiesen und Klasse E: extensiv genutzte Magerwiesen). "Um Spielraum für einen Kompromiss zu schaffen, wurden die fünf Wiesenklassen A, B und C sowie die Klassen D und E in zwei Gruppen zusammengefasst", erklärte Gauly. In den wertvollen D- und E-Wiesen in den Natura-2000-Gebieten gilt weiterhin ein Gülleausbringungsverbot. Für die A-, B- und C-Wiesen wurde hingegen ein maximaler Viehbesatz von 2,4 für Flächen bis 1250 Höhenmetern festgelegt.

Anschließend stellte Gauly das Vier-Säulen-Konzept (siehe Präsentation im Anhang) vor, auf welchem der Umgang mit Natura-2000-Flächen künftig basieren soll. Dazu gehören die Berechnungsgrundlage für den Viehbesatz, die Erarbeitung von Düngeplänen, die Evaluierungsmaßnahmen sowie die Begleitforschung. "Diese vier Säulen können nur gemeinsam zur Anwendung kommen", stellte Professor Gauly klar. Kernstück des Umgangs mit den Natura2000-Flächen seien die Evaluierungsmaßnahmen. Dazu gehören kontinuierliche Kontrollen der pflanzensoziologischen Entwicklung sowie des Stickstoffbodengehaltes auf repräsentativen Flächen. Weiters wird eine jährliche Vorstellung und Bewertung der Ergebnisse sowie eine Evaluierung der Gesamtmaßnahmen im Sechs-Jahres-Zyklus erfolgen. "Wichtig ist, dass wir jetzt starten. Bei Bedarf wird dann eine Anpassung der Bewertungsgrundlage vorgenommen", betonte Gauly.

Die heute vorgestellten Management-Leitlinien wurden von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Umwelt- und des Landwirtschaftsressorts, des Südtiroler Bauernbundes, des Beratungsringes Berglandwirtschaft Bring, des Dachverbandes für Natur und Umweltschutz und des Heimatpflegeverbandes ausgearbeitet.

Mit einem weiteren Beschluss der Landesregierung werden die vier Säulen, auf denen die Management-Leitlinien beruhen – Berechnungsgrundlage, Düngepläne, Evaluierungsmaßnahmen und Begleitforschung – im Detail geregelt und ein Kontrollsystem eingerichtet. Die Arbeiten dazu beginnen ab sofort, der Beschluss sollte der Landesregierung spätestens bis Ende September vorgelegt werden.

mpi

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