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News 2015

EEVE: Änderungen für mehr Treffsicherheit

Mit der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE und den Kriterien bei der Einkommensbewertung hat sich heute die Landesregierung befasst. "Anpassungen sind dazu da, Leistungen treffsicherer zu machen und somit als Verbesserung eines gut funktionierenden Systems", unterstrich Landesrätin Martha Stocker nach der Genehmigung der von ihr vorgeschlagenen Änderungen.

EEVE: Änderungen für mehr Treffsicherheit

Die heute von der Landesregierung genehmigten Änderungen sind im Vorfeld von einer technischen Arbeitsgruppe ausgearbeitet und von der Steuerungsgruppe aus Vertretern der Wirtschafts- und Sozialverbände, der Gewerkschaften und des Gemeindeverbandes positiv begutachtet worden. Es geht dabei unter anderem um die vom Land ausbezahlten Studienbeihilfen für Pflicht- und Oberschüler, welche zukünftig für die EEVE nicht mehr als Einkommen gezählt werden. Änderungen erwarten zukünftig auch hochqualifizierte Arbeitskräfte, die im Falle einer Rückkehr nach Italien einen Steuerbonus genießen und deren steuerfreie Einkünfte in der "Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung" berücksichtigt werden sollen.

Gepfändete und beschlagnahmte Immobilien werden hingegen für die EEVE nicht mehr als Vermögen gezählt, zumal die Betroffenen keinen wirtschaftlichen Zugriff darauf haben. Beträge aus Schadensersatzvergütungen zählen zukünftig nur mehr teilweise als Finanzvermögen.

Anpassungen beschlossen hat die Landesregierung heute auch für die Einkünfte aus Landwirtschaft und aus selbständiger Tätigkeit. Wie in der EEVE-Verordnung vorgesehen, werden die Pauschaleinkommen aus der Landwirtschaft alle zwei Jahre angepasst. Mit dem heutigen Beschluss wurden diese Pauschalbeträge gemäß der Erhöhung der Landeskollektivverträge für Arbeiter in der Landwirtschaft um 2,1 Prozent erhöht. Angepasst wurden auch die Durchschnittslöhne, nach welchen die Einkommen aus individueller selbständiger Arbeit, aus Einzelunternehmen und aus Beteiligungen an Gesellschaften berechnet werden: Diese Einkommen dürfen bei der Berechnung der EEVE auf keinen Fall geringer als der kollektivvertraglich festgelegte Lohn eines qualifizierten Arbeitnehmers im jeweiligen Bereich sein. Nachdem die Löhne seit der Genehmigung der entsprechenden Tabelle im Jahr 2011 um 10,2 Prozent gestiegen sind - 2013 hat es aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage keine Erhöhung gegeben – hat die Landesregierung heute die entsprechenden Korrekturbeiträge für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit genehmigt.  

mp

Beschlüsse der Landesregierung vom 05.04.2016

Landeshauptmann Kompatscher zu den Änderungen bei der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE


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