Tag der Autonomie 2014

News 2015

Jägerprüfung: Antreten zum theoretischen Teil

Der theoretische Teil der zweiten Session der Jägerprüfung kann in der Woche zwischen dem 9. und 13. Mai abgelegt werden; die Kandidatenliste ist nun online.

Wer in Südtirol die Jagd ausüben will, muss zuerst den Jagdbefähigungsnachweis erbringen. Dieser wird nach positiver Absolvierung der Jägerprüfung ausgestellt, die aus folgenden Teilen besteht: Theorieprüfung über Wildkunde/Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz/Jagdkunde (schriftliche und mündliche Prüfung), praktische Schießprüfung (Kugelschießen und Schrotschießen) und ein Nachweis eines Revierpraktikums oder eines dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses in einer zertifizierten Bildungseinrichtung sowie ein Nachweis über einen mindestens vierstündigen Erste-Hilfe-Kurs.

Zur Jägerprüfung dürfen nur Personen antreten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Theorie- und Schießprüfung werden mehrmals im Jahr abgenommen und vom Landesamt für Jagd und Fischerei organisiert. Die Theorieprüfung geht der praktischen Schießprüfung voraus. Wer die Theorieprüfung bestanden hat, kann sich zur Schießprüfung anmelden.

Die theoretische Prüfung wird zwischen Montag, dem 9. Mai, und Freitag, dem 13. Mai, im großen Saal 004 im Landhaus 11 in der Rittnerstraße 4 in Bozen abgenommen; die Liste mit den 170 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten und den ihnen zugewiesenen Tagen und Uhrzeiten findet sich auf http://www.provinz.bz.it/forst/wild-jagd/jaegerpruefung.asp

mac


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