Tag der Autonomie 2014

News 2015

Online eingekauft? Auch online Streitfall geschlichtet

Eine Tagung am 29. April gibt Aufschluss über zeitnahe, preiswerte Möglichkeiten der außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen infolge von Online-Käufen.

Gerechtigkeit zu erlangen muss nicht unbedingt langsam und kostspielig sein. Foto: www.provinz.bz.it/news - Arno Pertl

Seit 2004 ist es ein EU-Ziel, bestimmte Streitfälle von der Gerichtsbarkeit auf Anlaufstellen der alternativen Streitbeilegung wie die Mediationsstellen und das Schiedsgericht zu verlagern. Seit einigen Jahren versucht auch der italienische Staat, die alternative Streitbeilegung zu begünstigen oder gar zu forcieren. Mit der gesetzvertretenden Rechtsverordnung (decreto legislativo) Nr. 130/2015 sind unter anderem Streitfälle in Zusammenhang mit Online-Käufen der Schlichtung unterworfen.

Eine Tagung mit dem Namen „E-Commerce und die neue Online-Schlichtung in Südtirol: eine Gelegenheit für Verbraucher und Unternehmen“ soll Aufschluss über die Chancen der alternativen Streitbeilegung geben. Ausgegangen ist die Idee zur Veranstaltung von der Verbraucherzentrale Südtirol, die den Konsumenten in Streitfällen infolge von Online-Käufen zur Seite steht. Mitorganisatoren der Veranstaltung sind zudem die Handelskammer Bozen, die eine Mediationstelle und ein Schiedsgericht unterhält, und das Land Südtirol. Die Tagung findet statt am

Freitag, 29. April

9 Uhr

Bozen, Palais Widmann, Innenhof, Silvius-Magnago-Platz, 1.

Die Begrüßung und Einführung in die Tagung übernehmen Landeshauptmann Arno Kompatscher, der Generalsekretär der Handelskammer, Alfred Aberer und der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus. Im Anschluss informiert ein Professor für Rechtswissenschaften über die aktuelle gesetzliche Lage, die Schlichtungsstelle der Handelskammer Bozen über ihre diesbezüglichen Leistungen, das Europäische Verbraucherzentrum Bozen über die neuen Informationspflichten der Online-Shops. Es folgt ein Erfahrungsbericht des Europäischen Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz, Kehl am Rhein (D), über den Webdienst online-schlichter.de, der Verbrauchern die Möglichkeit bietet, nach einem nicht zufriedenstellenden Online-Kauf, eine Online-Schlichtung zu beantragen. Das Motto: „Wer online einkauft, sollte sich auch online beschweren können.“ Der Dienst erzielt laut eigenen Angaben insgesamt in rund 70 Prozent aller bearbeiteten Fälle eine gütliche Einigung. Die Verfahrensdauer habe im Schnitt 60 Tage betragen, wobei manche Fälle auch binnen 24 Stunden gelöst werden konnten. Den guten Erfahrungen der Deutschen folgend präsentiert die Verbraucherzentrale Südtirol ihren neuen Online-Schlichtungsdienst Onlineschlichter.it.

Informationen:

http://www.hk-cciaa.bz.it/de/dienstleistungen/schiedsgericht-und-mediation

https://www.online-schlichter.de/herzlich-willkommen-auf-dem-schlichtungsportal-fuer-elektronischen-geschaeftsverkehr

http://www.verbraucherzentrale.it/7.html

 

 

 

mgp

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