Tag der Autonomie 2014

News 2015

Mehrwert für die Landwirtschaft

Das EU-Beihilfenrecht in der Landwirtschaft stand heute (29. April) im Mittelpunkt einer Tagung an der Eurac in Bozen.

EU-Beihilfen in der Landwirtschaft besprochen (v.li.): Bauernbundobmann Tiefenthaler, Landesrat Schuler, Referent Thiele, Oberkofler vom Euregio-Büro, Abteilungsdirektor Pazeller.

Veranstalter der internationalen Tagung mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino und die Landwirtschaftsabteilung des Landes Südtirol. Gereon Thiele von der EU-Generaldirektion Landwirtschaft thematisierte die Gemeinschaftsregelungen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu EU-Finanzierungsmitteln. Birgit Oberkofler vom Gemeinsamen Büro der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino unterstrich in ihren einleitenden Worten den grenzüberschreitenden Rahmen der Tagung, die den Weg für eine stärkere Zusammenarbeit der Landwirtschaftsabteilungen in der Euregio ebne.

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler hob in seinen Ausführungen die Bedeutung des EU-Beihilfenrechts für die Landwirtschaft in den Bergregionen der Europaregion hervor: "Das Beihilfenrecht regelt eine Vielzahl an Bereichen, die von der Landwirtschaft über die Forstwirtschaft bis hin zur Umwelt und Entwicklung des ländlichen Raums reichen", unterstrich Landesrat Schuler. Es handelt sich um alle Landesförderungen, die Südtirol in Brüssel als Staatsbeihilfe notifiziert oder freigestellt hat. "Die wichtigsten Förderungen betreffen bei uns Wirtschaftsgebäude, Tiergesundheit, Tierzuchtverbände, Transportkosten, Viehversicherung, Beratung und Weiterbildung, Unwetterschäden, Innenmechanisierung und Maschinenkauf", führte der Agrarlandesrat aus. In der Landesabteilung Landwirtschaft sind derzeit drei Förderungen notifiziert und acht Förderungen freigestellt. Landesrat Schuler verwies zudem auf die gute Kommunikation und den wertvollen Informationsaustausch mit der EU-Kommission und speziell mit der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Besonderes Lob sprach er Gereon Thiele und seinen Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit aus; sie seien wertvolle und wichtige Ansprechpartner für Fragen, Probleme und Bedürfnisse hinsichtlich des EU-Beihilfenrechts.

Das EU-Beihilfenrecht schaffe, führte Gereon Thiele von der EU-Generaldirektion Landwirtschaft aus, einen Mehrwert für die Landwirtschaft und die bäuerliche Gesellschaft in der Europaregion und in ganz Europa. Dazu brauche es aber Rechtssicherheit und Klarheit über die Anwendung. Vom EU-Beihilfenrecht profitieren grundsätzlich die landwirtschaftlichen Unternehmer, kleine und mittlere Unternehmer, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind sowie landwirtschaftliche Organisationen und Vereinigungen.

mac

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