Tag der Autonomie 2014

News 2015

Neue Kriterien für Beiträge in den Bereichen Sport und Freizeit

Die Landesregierung hat neue Kriterien für Beiträge im Bereich Sport verabschiedet. 2016 sollen vor allem Handball und Mountainbike gefördert werden.

Tischtennis (im Bild Debora Vivarelli) ist eine der vom Land Südtirol geförderten Sportarten.

Die Südtiroler Landesregierung hat am Dienstag (17. Mai) die neuen Kriterien für Beiträge in den Bereichen Sport und Freizeit genehmigt. Dabei handelt es sich in erster Linie um technische Anpassungen. Sportlandesrätin Martha Stocker zeigte sich bei der heutigen Pressekonferenz der Landesregierung über das allgemeine Ergebnis der vergangenen Monate zufrieden. „Es ist uns gelungen, den Vereinen für das Jahr 2016 in Summe dieselben Finanzmittel wie im vergangenen Jahr 2015 zur Verfügung zu stellen“, so die Landesrätin. In Bezug auf die Unterstützung besonderer Projekte für bestimmte Sportdisziplinen konnten wir unseren Wirkungsbereich erweitern und nicht nur Tischtennis und Badminton, sondern auch Handball und Mountainbike mit einschließen“, so Stocker.

Die neuen Kriterien sehen im Detail eine Lösung für die Profisportgesellschaften vor, die nun Anrecht auf eine Förderung haben. Gesuche um Beiträge für den Bau von Sportanlagen, die vom CONI mitfinanziert werden, können nun ganzjährig gestellt werden und sind nicht mehr termingebunden. In Bezug auf die Termine sehen die Neuerungen weiters vor, dass Ansuchen zur Abrechnung von Beiträgen im Zuge der Anpassungen an die neuen Regeln der Harmonisierung der Haushalte innerhalb 31. März gestellt werden müssen. 

Für weniger wichtige Sportarten in Südtirol wird die Obergrenze der Unterstützung durch Sportsponsoring von 7.500 auf 15.000 Euro erhöht, Fortbildungsinitiativen werden zukünftig nur mehr gefördert, wenn sich die Kostensumme auf mindestens 5.000 Euro beläuft und das Angebot für das ganze Land gilt. Für die Rechnungslegung müssen die Dachverbände wie der VSS, die USSA und die Sportverbände nur mehr jene Unterlagen einreichen, die sich auf die erhaltenen Fördergelder beziehen. Ein Vorschuss kann zukünftig nicht mehr nur für 50, sondern für 70 Prozent der Beiträge beantrag werden, und zwar von allen Antragstellern. Bisher galt dies nur für Beiträge von mindestens 1.000 Euro.  

 

 

mp

Beschlüsse der Landesregierung vom 17.05.2016


Seitenanfang

Fotos

Weitere Fotos


Seitenanfang