Tag der Autonomie 2014

News 2015

Grundbuch: telematische Antragsübermittlung ab 10. Juni

Alle Rechtsanwälte und öffentlichen Körperschaften können künftig Grundbuchsanträge auch telematisch übermitteln. Die Landesregierung hat den Weg frei gemacht.

Grundbuch: Ab 10. Juni können Anträge auch telematisch übermittelt werden

Sämtliche Rechtsanwälte Italiens und alle öffentlichen Körperschaften dürfen ab 10. Juni ihre Grundbuchsanträge auch telematisch übermitteln, einschließlich der gesamten Dokumentation. Die Neuregelung gilt für alle von den Grundbuchsämtern des Landes geführten Katastralgemeinden. Das hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini beschlossen, nachdem zuvor die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen worden waren.

Somit steht ab 17 Uhr des 10. Juni 2016 allen Anwälten und öffentlichen Körperschaften die Möglichkeit offen, anstelle von Papier und Post den digitalen Weg zu wählen und Grundbuchanträge telematisch zu übermitteln. Für den zuständigen Landesrat handelt es sich um einen weiteren wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe, der zudem organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten eröffne.

Bereits vor über einem Jahr hatte das Land mit der versuchsweisen Einführung der telematischen Aktenübermittlung begonnen. Zunächst konnten zwar alle Arten von Akten telematisch übermittelt werden, zum Dienst hatten aber nur einige Notariatskanzleien und die von den Grundbuchsämtern von Meran und Schlanders geführten Katastralgemeinden Zugang. Nachdem diese erste Versuchsphase  erfolgreich verlaufen war, wurde die Telematisierung mit 21. Oktober 2015 auf alle Notare und auf alle Katastralgemeinden ausgedehnt. Nun wurde die Informatisierung von Grundbuch und Kataster weitergeführt, indem die fakultative telematische Übermittlung von Grundbuchsanträgen auf alle Rechtsanwälte Italiens und alle öffentlichen Körperschaften ausgedehnt worden ist.

Die Informatisierung von Kataster und Grundbuch wird von der gesamtstaatlichen und der regionalen Gesetzgebung vorgegeben. Der regionale Gesetzgeber hat allerdings die Umsetzung dieser Digitalisierung den beiden Ländern übertragen. Daher ist es das Land Südtirol das nun diese Informatisierung unter anderem mit der Einführung der telematischen Übermittlung Schritt für Schritt umsetzt.  

jw


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