Tag der Autonomie 2014

News 2015

Landesförderung für Skigebiete beschlossen

Südtirols Skigebiete können nun um Investitionsförderungen ansuchen – all jenen, die keine Kleinskigebiete sind, steht dafür der Rotationsfonds zur Verfügung.

Auch mittlere Skigebiete haben nunmehr wieder Zugang zu Fördermaßnahmen des Landes, wenngleich mit Einschränkungen. Foto: www.provinz.bz.it/news - IDM-Frieder Blickle

Nach heutigem Beschluss der Landesregierung (24. Mai) unterstützt das Land Südtirol nunmehr auch wieder mittlere und größere Skigebiete bei ihren Investitionsvorhaben. Aufgrund der EU-Richtlinien gegen die Wettbewerbsverzerrung und des Förderstopps war das in Vergangenheit nur beschränkt möglich. Die EU-Freistellungsverordnung (Nr. 651/2014) setzt neue Rahmenbedingungen, die nun ausgeschöpft werden.

Weiterhin haben allerdings vor allem kleine Skigebiete Zugang zu Zuschüssen, weil sie nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Dazu zählen jene, die über weniger als 2.000 Gästebetten verfügen und weniger als 15 Prozent ihres Umsatzes über Wocheskipässe erlangen – oder, die nur maximal über drei Lifte verfügen.

„Nicht nur Dorflifte und Kleinstskigebiete haben es schwer, sich Investitionen wie  Pistenpräpariergeräte oder Beschneiungsanlagen zu leisten, auch kleinere Skigebiete erwirtschaften oft nicht genug, um solche Kosten zu stemmen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.  „Die EU-Verordnung eröffnet uns als Landesregierung erneut die Möglichkeit, solche Investitionen zu fördern. Allerdings gilt der Grundsatz, dass Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, wie beispielsweise die Dolomiten-Skigebiete, nur Zugang zum Rotationsfonds für die Wirtschaft erhalten“, unterstreicht der Landeshauptmann. Schließlich seien auch zinslose Kredite wertvoll, gerade wenn ein Skigebiet einen relativ hohen Verschuldungsgrat aufweist und deshalb hohe Zinsaufschläge zahlen muss. „Skigebiete, die allerdings in Schwierigkeiten stecken, sind von jeglicher Förderung ausgeschlossen – das sieht die EU-Verordnung ebenfalls vor.“

Es stehen für die Zuschüsse jährlich insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden neben Beschneiungsanlagen und deren Zubehör und Pistenpräpariergeräte auch Speicherbecken, Sicherheitsnetze, Beleuchtungsanlagen und überdachte Parkplätze im Bereich der Talstation. "Die Kapitalbeiträge können bis zu 80 Prozent der Kosten erreichen", erklärt Kompatscher. Führungskosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Bis 30. September können Südtirols Skigebiete heuer ihr Ansuchen einreichen.

Die letzte Ausschreibung zur Förderung von Skigebieten fand im Jahr 2012 statt und war nur den Dorfliften und Kleinstskigebieten vorbehalten. „Sie sind nach wie vor wichtig für die lokale Bevölkerung und regionale Wirtschaftskreisläufe in peripheren Zonen, die auch von Abwanderung gefährdet sind. Kinder und Jugendliche in Südtirol, vor allem am Land, wo es sonst nicht soviel Freizeitangebot gibt, sollen die Möglichkeit haben, den Skisport zu erlernen“, sagt der Landeshauptmann.

Wie immer sind die Skigebiete angehalten, zuerst ihre Ansuchen zu stellen, bevor sie  Verpflichtungen eingehen oder irgendwelche Tatsachen schaffen in Bezug auf das Investitionsvorhaben. Detaillierte Informationen zu den Bedingungen der Ausschreibung erhalten Interessierte im Amt für Industrie und Gruben, Claudia Busellato; Tel. 0471 413705.

mgp

Beschlüsse der Landesregierung vom 24.05.2016


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